Wir unterstützen international tätige Unternehmen mit umfassender Rechtsberatung in allen Bereichen des Außenwirtschafts- und Zollrechts.
Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung. Unsere Mandanten sind international tätige KMU aber auch börsennotierte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau, petrochemische Industrie, Nukleartechnik, Medizintechnik und Pharmazie, Elektrotechnik und kryptografische Produkte, Nachrichtentechnik sowie der wehrtechnischen Industrie.
In der Tiefe des Außenwirtschaftsrechts spezialisiert, denken wir juristisch, wirtschaftlich und technisch. Interdisziplinäres Verständnis hilft uns, das Anliegen der Unternehmen zu verstehen, die mit uns Risiken analysieren, Lösungen finden und nachhaltige Compliance umsetzen wollen. Wir erkennen die Trennlinie zwischen echten juristischen Anforderungen und overcompliance.
Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Ihr Unternehmen bei allen rechtlichen Herausforderungen im internationalen Geschäft. Unsere Expertise umfasst das Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht, die Compliance und individuelles Coaching. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Spezialberatung zur EU-Russlandembargoverordnung.
Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung. Unsere Mandanten sind international tätige KMU aber auch börsennotierte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau, petrochemische Industrie, Nukleartechnik, Medizintechnik und Pharmazie, Elektrotechnik und kryptografische Produkte, Nachrichtentechnik sowie der wehrtechnischen Industrie.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 hat die Kommission die Dual-Use-Liste (Anhang...
19. Sanktionspaket zur Russlandembargoverordnung Am 23. Oktober 2025 hat der Rat der...
Kay Höft (Rechtsanwalt, M.A. (BWL)) und CEO Dr. Ronald M. Meixner veröffentlichen...
Eine Auswahl unserer erfolgreichen Mandatsbetreuung in komplexen Fällen
Ein stillgelegtes Stahlwerk sollte in Deutschland zurückgebaut, in ein Drittland verkauft und exportiert werden. Der Käufer und die Projektmanagementgesellschaft baten unsere Kanzlei um juristische Begleitung des Projektes: Vertragsprüfung, Güterklassifizierung des Materialstammes, Beantragung und Erhalt einer eigenen Zolltarifnummer, Organisation der Ausfuhranmeldungen, frühe Einbindung des Hauptzollamtes und des BAFA, Vorbereitung und Antragsstellung der Ausfuhrgenehmigungen. Mit Erfolg: Nach dem Rückbau füllten die Bestandteile sukzessive rund 600 Container, die ihr Zielland bei Abschluss dieses Großprojekts ohne Beanstandungen erreichten.
Der Mandant und auch das Hauptzollamt haben die professionelle Begleitung durch unsere Kanzlei ausdrücklich anerkannt und positiv hervorgehoben.
Gegen einen Hersteller für Pumpen- und Ventiltechnik wurde nach einer Außenwirtschaftsprüfung ein Verfahren wegen ungenehmigter Ausfuhr, falschen Codierungen in den Zollanmeldungen und Aufsichtspflichtverletzung nach § 18 (5) AWG und § 130 OWiG eröffnet. Unsere Kanzlei hat bei der Zurückweisung von Tatvorwürfen im Außenwirtschaftsrecht über fünfzehn Jahre Erfahrung.
Wir konnten herausarbeiten, dass die vom Hauptzollamt angenommene Güterklassifizierung, die den Beanstandungen zu Grunde lag, nicht zutraf und es sich tatsächlich um Nullwaren gehandelt hatte. Das Verfahren wurde eingestellt. Den zusätzlich erhobenen Vorwurf des Organisationsverschuldens gegen die Geschäftsführer konnten wir entkräften.
Ein Pharmaziehersteller wandte sich an unsere Kanzlei zur Strategieberatung bei der Fortsetzung der Geschäftsaktivitäten in Russland und den GUS-Staaten.
Unsere Kanzlei hat bereits in einer Vielzahl von Mandaten zur Auslegung der Russlandembargoverordnung seit dem Jahr 2014 beraten. Rechtsanwalt Kay Höft ist Dozent bei der TANGENS Wirtschaftsakademie und hat jedes Sanktionspaket zur Russlandembargoverordnung ausführlich analysiert und in Workshops besprochen. Nach der Auditierung und sorgfältigen Prüfung insbesondere der Russlandembargoverordnung haben wir die außenwirtschaftsrechtlichen Risiken identifiziert.
Der Hersteller hat die Minimierungsvorschläge umgesetzt und wir haben die Antragsstellung beim BAFA und BMWK begleitet. Der Mandant konnte seine Aktivitäten fortsetzen.
Gleich mehrere Herausforderungen stellten sich bei einem Telekommunikationsanbieter, der Cloud-Lösungen an mehreren Standorten in den USA, Schweiz und der EU anbietet. Die notwendige Hardware wurde teilweise aus China und Taiwan beschafft. Dabei mussten wir zunächst herausarbeiten, ob die Waren, Softwaren und Technologien nach den jeweiligen Exportkontrollgesetzen der beteiligten Länder kontrolliert und welche Genehmigungspflichten zu beachten sind.
Durch die Trennung zwischen der Warenbewegung des Serverparks und der bloßen Bereitstellung von SaaS-Leistungen als technische Unterstützung konnten wir die Leistungsbeziehungen so festlegen, dass keine (Re-)Exportgenehmigungspflichten entstanden. Hierbei hat die Erfahrung geholfen, die Rechtsanwalt Kay Höft als langjähriges Mitglied des bitkom Arbeitskreises Zoll und Exportkontrolle und als Dozent für das chinesische Exportkontrollrecht aus erster Hand zum Thema mitbringen konnte.
Ein mittelständischer Softwareentwickler bat unsere Kanzlei um Ausarbeitung einer Compliancestrategie zum Markteintritt in die Rüstungsbranche. Nach der „Zeitenwende“ der BRD und dem Beschluss der NATO-Mitgliedsländer, fünf Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts in Verteidigung und Sicherheit zu investieren, eröffnen sich hier nachhaltige Wachstumschancen. Allerdings ist dieses Umfeld umfassend reguliert. Die Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht hat langjährige Erfahrung in der Beratung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Das KrWaffKontrG, die AWV und die Dual-Use-Verordnung sind der Kernbereich des Exportkontrollrechts. Zusätzlich ist seit Februar 2025 die KI-Verordnung zu beachten (mit Übergangsfristen bis August 2027). zu der unsere Kanzlei bereits mehrere Mandate betreut.
Wir haben den Mandanten hier ausführlich beraten, seine Softwareprodukte klassifiziert und geprüft, ob er als Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems nach Artikel 6 KI-Verordnung u.a. Konformitätsbewertungspflichten zu beachten hat. Hier konnten wir insbesondere klären, ob das System ausschließlich für militärische Zwecke, Verteidigungszwecke oder Zwecke der nationalen Sicherheit in Verkehr gebracht werden soll und damit gemäß Artikel 2 (3) KI-Verordnung vom Anwendungsbereich ausgenommen ist.
Ein laufender Beratungsschwerpunkt ist der „Health-Check Exportkontrolle“, bei dem wir Unternehmen auf Anfrage besuchen und eine Außenwirtschaftsprüfung „simulieren“. Hierbei arbeiten wir regelmäßig mit einem ehemaligen Außenwirtschaftsprüfer der Zollverwaltung zusammen und durchlaufen die gleiche Prüfroutine wie bei einer echten Außenwirtschaftsprüfung.
Im Team überprüfen wir durch quantitative Stammdatenanalyse die Transaktionen der letzten drei Jahre auf Exportkontrollrelevanz nach den gleichen AWR-Prüfkriterien, die auch die Außenwirtschaftsprüfer des Sachgebiets D des jeweiligen Hauptzollamts bei einer Außenwirtschaftsprüfung auditieren. Auf diese Weise konnten wir eine Vielzahl von Mandanten vor „Überraschungen“ bewahren und präventiv Compliancemaßnahmen ergreifen, um zukünftige Beanstandungen und erhebliche Bußgelder zu vermeiden.
Wenn wir dabei Defizite und Arbeitsfehler identifizieren, die auch ein Außenwirtschaftsprüfer als Beanstandung erkennen würde, prüfen wir die Möglichkeit einer Selbstanzeige nach § 22 (4) AWG und bereiten diese zusammen mit dem Mandanten vor.
Erfolgreiche Mandatsbetreuung in komplexen Fällen
Ein stillgelegtes Stahlwerk sollte in Deutschland zurückgebaut, in ein Drittland verkauft und exportiert werden. Der Käufer und die Projektmanagementgesellschaft baten unsere Kanzlei um juristische Begleitung des Projektes: Vertragsprüfung, Güterklassifizierung des Materialstammes, Beantragung und Erhalt einer eigenen Zolltarifnummer, Organisation der Ausfuhranmeldungen, frühe Einbindung des Hauptzollamtes und des BAFA, Vorbereitung und Antragsstellung der Ausfuhrgenehmigungen. Mit Erfolg: Nach dem Rückbau füllten die Bestandteile sukzessive rund 600 Container, die ihr Zielland bei Abschluss dieses Großprojekts ohne Beanstandungen erreichten.
Der Mandant und auch das Hauptzollamt haben die professionelle Begleitung durch unsere Kanzlei ausdrücklich anerkannt und positiv hervorgehoben.
Außenwirtschaftsrecht – Erfolgreiche Verteidigung
Nach Außenwirtschaftsprüfung wurde Verfahren wegen ungenehmigter Ausfuhr und falscher Codierungen eröffnet. Komplexe rechtliche Würdigung der Güterklassifizierung und Nachweis, dass es sich um Nullwaren handelte.
Vollständige Verfahrenseinstellung durch überzeugende Argumentation.
Embargorecht – Geschäftstätigkeit in Russland
Pharmaziehersteller benötigte Beratung zur Fortsetzung der Geschäftsaktivitäten in Russland und GUS-Staaten. Auditierung und Prüfung der Russlandembargoverordnung, Risikoidentifikation und Minimierungsvorschläge.
Erfolgreiche Antragsstellung beim BAFA und BMWK ermöglichte Fortsetzung der Aktivitäten.
Häufig gestellte Fragen zum Außenwirtschaftsrecht
Eine Ausfuhrgenehmigung ist erforderlich, wenn Ihre Waren, Software oder Technologie den Güterlisten der Dual-Use-Verordnung, dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder Embargovorschriften unterliegen. Wir prüfen gerne Ihre Güter und beraten Sie umfassend.
Die Bearbeitungszeit beim BAFA variiert je nach Komplexität zwischen 4-12 Wochen. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Antragstellung und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Bei einer Außenwirtschaftsprüfung überprüft das Hauptzollamt Ihre Compliance-Systeme und Transaktionen der letzten drei Jahre. Wir bereiten Sie optimal vor und begleiten Sie während der gesamten Prüfung.
Sanktionslisten sollten vor jeder Transaktion geprüft werden, mindestens jedoch täglich. Wir helfen Ihnen bei der Implementierung effizienter Prüfsysteme.
Die Gebühren für verbindliche Zolltarifauskünfte liegen zwischen 150-300 Euro pro Position. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Argumentation.
Verstöße können Bußgelder bis zu 500.000 Euro oder in schweren Fällen Freiheitsstrafen zur Folge haben. Präventive Beratung ist daher entscheidend.
Dual-Use-Güter sind in den Anhängen I-IV der EU-Dual-Use-Verordnung aufgelistet. Wir führen eine technisch-juristische Klassifizierung Ihrer Produkte durch.
Je nach Art der bereitgestellten Software und Technologie können Cloud-Services der Exportkontrolle unterliegen. Wir beraten Sie zu den Anforderungen.
Technologietransfer unterliegt besonderen Genehmigungspflichten, insbesondere bei sensiblen Technologien. Wir strukturieren Ihre Verträge exportkontrollkonform.
Ein effektives Compliance-System umfasst Risikoanalyse, interne Kontrollen und Schulungen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Systeme für Ihr Unternehmen.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu