Planen Sie Exporte in kritische Länder oder arbeiten mit sensiblen Technologien? Sind Sie unsicher, ob Ihre Güter unter die Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) oder die Ausfuhrliste zur AWV fallen?
Als Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle, Embargorecht, Zollrecht und Trade Compliance in Hamburg unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre internationalen Geschäfte rechtssicher zu gestalten.
Wir begleiten Sie bei der Prüfung Ihrer Waren und Technologien nach der Dual-Use-Verordnung. Unsere Beratung umfasst die Klassifizierung von Gütern, die Einholung notwendiger Genehmigungen und die Implementierung wirksamer Compliance-Systeme.
Fehler in der Exportkontrolle können empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unserer Unterstützung minimieren Sie diese Risiken nachhaltig. Wir entwickeln Lösungen, die zu Ihrer Unternehmensstruktur passen – ohne unnötige Over-Compliance.
Vertrauen Sie auf einen Partner, der die Hamburger Exportwirtschaft kennt und Ihre Geschäftsprozesse versteht.
Rechtsanwalt, M. A. (BWL)
Im Außenwirtschaftsrecht
Die korrekte Klassifizierung Ihrer Produkte nach der Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) bildet die Grundlage jeder Exportentscheidung. Wir analysieren Ihre Waren und Technologien systematisch und ermitteln, ob eine Listung in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung oder der Ausfuhrliste zur AWV vorliegt. Dabei berücksichtigen wir auch technische Spezifikationen und Schwellenwerte, die über eine Genehmigungspflicht entscheiden. Unsere Expertise erstreckt sich über verschiedenste Branchen – vom Maschinenbau über die Chemie bis zur IT-Sicherheit. Durch die präzise Klassifizierung schaffen wir Rechtssicherheit für Ihre Exportprozesse und vermeiden kostspielige Verzögerungen. Bei komplexen technischen Fragestellungen arbeiten wir eng mit Ihren Fachabteilungen zusammen, um alle relevanten Parameter zu erfassen.
Wenn Ihre Exporte genehmigungspflichtig sind, begleiten wir Sie durch das gesamte Antragsverfahren. Für Dual-Use-Güter und die meisten kontrollierten Waren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Für bestimmte Rüstungsgüter nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Die Kommunikation mit den Behörden begleiten wir mit Ihnen und nutzen unsere langjährige Erfahrung, um Verfahren zu beschleunigen. Bei Rückfragen oder Zweifeln der Behörden vertreten wir Ihre Interessen argumentativ fundiert. Auch bei Eilbedürftigkeit setzen wir uns für zügige Bearbeitungen ein. Nach Erteilung der Genehmigung unterstützen wir Sie bei der korrekten Umsetzung aller Auflagen und Bedingungen.
Die internationalen Embargo- und Sanktionsregime ändern sich fortlaufend und betreffen unterschiedliche Länder, Personen und Wirtschaftssektoren. Wir prüfen für Sie, ob Ihre geplanten Geschäftsbeziehungen von Embargos oder anderen restriktiven Maßnahmen betroffen sind. Dabei analysieren wir EU-Sanktionen sowie nationale Regelungen. Zudem beraten wir Sie zur Relevanz von potenziellen Risiken aus der extraterritorialen Anwendung von US-Sanktionsbestimmungen, insbesondere bei US-Bezug von Technologien oder Finanzflüssen. Rechtssichere Beratung im Sinne der US-Rechtsordnung ist nur durch US-Kanzleien möglich. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen in kritische Regionen entwickeln wir Strategien, wie Sie diese unter Beachtung der Rechtslage fortführen oder anpassen können. Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen, wenn diese möglich sind. Unsere Beratung umfasst zudem die Implementierung von Screening-Prozessen durch regelmäßigen Abgleich mit den offiziellen EU-Sanktionslisten (z.B. konsolidierte EU-CFSL), UN-Listen sowie – bei US-Bezug – einschlägigen US-Sanktionslisten (SDN-List, OFAC). Durch regelmäßige Updates halten wir Sie über relevante Änderungen im Sanktionsrecht informiert.
Ein wirksames internes Compliance-System schützt Ihr Unternehmen vor Verstößen und demonstriert behördlichen Prüfern Ihre Sorgfalt. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Compliance-Strukturen, die auf Ihre Unternehmensgröße und Exportaktivitäten zugeschnitten sind. Dazu gehören schriftliche Verfahrensanweisungen, Prüfabläufe für Exportgeschäfte und klare Verantwortlichkeiten. Wir helfen Ihnen, notwendige Dokumentationen systematisch zu führen und aufzubewahren. Auch die Einbindung von IT-Lösungen für Screening und Genehmigungsverwaltung begleiten wir. Durch simulierte Außenwirtschaftsprüfungen („Health-Check Exportkontrolle“) decken wir Schwachstellen auf, bevor Behörden Ihr Unternehmen prüfen. Dazu ermitteln wir im Team, bestehend aus Rechtsanwalt und ehemaligem Zollprüfer, die Ausfuhr- und ATLAS-Daten des Mandanten, um die Risikolage quantitativ und qualitativ zu beurteilen.
Steht eine Prüfung durch das BAFA oder den Zoll bevor, stehen wir Ihnen als rechtlicher Beistand zur Seite. Wir bereiten Sie auf die Prüfung vor, begleiten die Prüfer vor Ort und führen notwendige Gespräche. Falls Beanstandungen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren drohen, entwickeln wir Verteidigungsstrategien und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Behörden. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine kompetente rechtliche Begleitung häufig zu milderen Ergebnissen führt oder Verfahren sogar ganz abwendet. Wir argumentieren fundiert mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen und zeigen auf, wenn Vorwürfe unberechtigt sind. Auch bei bereits laufenden Bußgeldverfahren oder strafrechtlichen Ermittlungen übernehmen wir Ihre Verteidigung.
Ihre Mitarbeiter in Export, Vertrieb und Compliance benötigen aktuelles Wissen im Exportkontrollrecht. Wir bieten praxisorientierte Schulungen und Workshops direkt in Ihrem Unternehmen an. Die Inhalte passen wir individuell an Ihre Branche und konkreten Fragestellungen an. Typische Themen sind die Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821), Embargorecht, Genehmigungsverfahren und die praktische Lösung aller ausfuhrrechtsrelevanten Fragen. Durch die Schulung vor Ort können wir auch auf Ihre spezifischen Produkte und Prozesse eingehen. Ihre Mitarbeiter lernen, kritische Situationen zu erkennen und richtig zu handeln. Regelmäßige Auffrischungen sorgen dafür, dass Ihr Team auf dem aktuellen Stand der Rechtslage bleibt. So schaffen Sie eine Compliance-Kultur im Unternehmen.
Unternehmen der wehrtechnischen Industrie oder Zulieferer mit sicherheitsrelevanten Produkten unterliegen besonderen Kontrollen. Wir beraten Sie umfassend zum Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), zu den Genehmigungsanforderungen der §§ 8 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Der Antrag für Rüstungsgüter nach KrWaffKontrG ist stets beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu stellen, während für Dual-Use- und sonstige kontrollierte Güter zumeist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist. Die Genehmigungsverfahren sind hier besonders komplex und politisch sensibel. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der Kommunikation mit dem BMWE und bei der Einhaltung von End-Use- und End-User-Verpflichtungen. Auch bei Software und Technologie mit möglicher militärischer Verwendung beraten wir zu den rechtlichen Anforderungen. Durch die Verbindung von technischem Verständnis und juristischer Expertise finden wir praktikable Lösungen für Ihre Rüstungsexporte. Bei Schnittstellen zur KI-Regulierung und zukünftigen Technologien sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner.
Wenn Ihr Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen oder sicherheitsrelevanter Technologien tätig ist, können Investitionen aus dem Ausland einer Prüfung unterliegen. Wir beraten Sie bei geplanten Beteiligungen oder Übernahmen durch ausländische Investoren und prüfen, ob eine Anzeige- oder Meldepflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§§ 55 ff. AWG) bzw. der Außenwirtschaftsverordnung (§§ 56 ff. AWV) besteht. Das Prüfverfahren wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geführt. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und helfen Ihnen, notwendige Informationen bereitzustellen und argumentieren für die Freigabe der Investition. Auch präventiv beraten wir Sie, wie Sie Ihre Unternehmensstruktur gestalten können, um Investitionsprüfungen zu vermeiden oder zu erleichtern. Bei internationalen Transaktionen koordinieren wir uns mit Ihren weiteren Beratern, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Sie schildern uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch. Wir analysieren Ihre Situation und klären die nächsten Schritte.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, klassifizieren Ihre Güter und entwickeln eine maßgeschneiderte Compliance-Strategie.
Wir setzen die notwendigen Maßnahmen um, beantragen Genehmigungen oder vertreten Sie bei Behörden. Sie bleiben jederzeit informiert.
Unsere Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht ist zentral am Ballindamm 8 in Hamburg ansässig – in direkter Nähe zur Binnenalster und zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten der Stadt. Wir beraten seit über 15 Jahren Unternehmen im Außenwirtschafts- und Exportkontrollrecht. Hamburg als traditioneller Hafenstandort und internationales Handelszentrum prägt unsere Arbeit. Wir kennen die spezifischen Anforderungen exportorientierter Unternehmen vor Ort.
Die Nähe zum Hamburger Hafen und zu den ansässigen Industrie- und Handelsunternehmen ermöglicht uns kurze Wege und schnelle Reaktionszeiten. Wir verstehen die Logistik- und Zeitabläufe im Exportgeschäft und wissen, dass Verzögerungen teuer sind. Unsere Mandanten schätzen die persönliche Beratung und die Möglichkeit, komplexe Sachverhalte im direkten Gespräch zu klären.
Wir arbeiten regelmäßig mit den zuständigen Hamburger Behörden zusammen und kennen die regionalen Strukturen. Die Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Hamburg und anderen Kontrollinstanzen gehört zu unserem Alltag. Auch die Hamburger Gerichte sind uns durch unsere Tätigkeit bestens vertraut.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns bequem über die S-Bahn-Station Jungfernstieg oder die U-Bahn-Haltestellen Rathaus und Jungfernstieg. Parkplätze finden Sie in den umliegenden Parkhäusern. Die zentrale Lage macht es auch für Mandanten aus der Metropolregion einfach, uns zu besuchen.
Unser interdisziplinärer Ansatz verbindet juristische, wirtschaftliche und technische Kompetenz. Diese Kombination ist bei komplexen Exportkontrollfällen an der Schnittstelle zwischen Recht, Technik und Handel unverzichtbar. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Fragen und entwickeln Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.
Fachgebiet:Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle, Zollrecht
Fokussierung:Dual-Use-Güter, Embargorecht, Compliance-Systeme, Rüstungsexporte, Investitionsprüfung
Berufserfahrung: Über 15 Jahre spezialisierte Erfahrung in strategischer und operativer Rechtsberatung im Außenwirtschafts- und Zollrecht
Persönliche Beschreibung:
Kay Höft verbindet juristische Expertise mit wirtschaftlichem und technischem Verständnis. Sein interdisziplinärer Ansatz ermöglicht es ihm, auch komplexe Fälle an der Schnittstelle zwischen Recht, Technik und Handel zu lösen. Er legt Wert auf präventive Risikoerkennung und individuelle Beratung, um Over-Compliance zu vermeiden und praktikable Lösungen für seine Mandanten zu entwickeln.
Häufig gestellte Fragen zu Exportkontrollen
Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn Ihre Güter in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) gelistet sind oder in bestimmte Embargoländer exportiert werden sollen. Auch Rüstungsgüter und Technologietransfers können genehmigungspflichtig sein.
Dual-Use-Güter sind Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Sie unterliegen besonderen Exportkontrollen nach der VO (EU) 2021/821.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro (in schweren Fällen nach aktueller Gesetzeslage bis zu zehn Millionen Euro) oder als Straftaten nach § 17 AWG mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Falls. In der Regel sollten Sie mehrere Wochen einplanen. Bei Eilbedürftigkeit kann eine beschleunigte Bearbeitung beantragt werden.
Ja, auch immaterielle Güter wie Software, Technologie und technische Unterstützung können genehmigungspflichtig sein – bereits der elektronische Transfer außerhalb der EU, etwa durch Download oder E-Mail-Versand, kann einen kontrollpflichtigen Export darstellen. Die Ausfuhr von Software und Technologie ist unabhängig vom Warenwert stets genehmigungspflichtig.
Ein ICP ist ein internes System zur Sicherstellung der Einhaltung exportkontrollrechtlicher Vorgaben. Es umfasst Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokumentationen.
Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert. Bei wesentlichen Änderungen Ihrer Geschäftstätigkeit oder der Rechtslage sollten Sie zeitnah nachsteuern.
Behörden prüfen Ihre Exportprozesse, Dokumentationen und Genehmigungen. Mit anwaltlicher Begleitung können Sie sich optimal vorbereiten und Ihre Rechte wahren
Durch regelmäßigen Abgleich mit den offiziellen EU-Sanktionslisten (z.B. konsolidierte EU-Finanzsanktionsdatenbank), UN-Listen sowie – bei US-Bezug – einschlägigen US-Sanktionslisten (SDN-List, OFAC). Wir unterstützen Sie bei der Implementierung effektiver Screening-Prozesse.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu