Benötigen Sie rechtssichere Beratung bei der Zolltarifierung Ihrer Waren? Stehen Sie vor einer Zollprüfung oder einem Rechtsbehelfsverfahren?
Als spezialisierte Kanzlei für Zollrecht unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Zoll und Außenhandel. Unser Beratungsspektrum umfasst die Einreihung von Waren in den Zolltarif, die Unterstützung bei verbindlichen Zolltarifauskünften sowie die Beratung zu Warenursprung und Präferenzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Zollrechtsberatung helfen wir Ihnen dabei, Ihre Zollabwicklung zu optimieren und rechtliche Risiken zu minimieren. Dabei berücksichtigen wir sowohl deutsche als auch EU-weite Bestimmungen und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Zollbehörden.
Vertrauen Sie auf unsere bewährte Kompetenz in allen Bereichen des Zollrechts und der Außenhandelsabwicklung.
Rechtsanwalt, M. A. (BWL)
Im Zollrecht
Die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif ist fundamental für die rechtssichere Zollabwicklung. Wir unterstützen Sie bei der präzisen Klassifizierung Ihrer Produkte nach dem Harmonisierten System und den entsprechenden EU-Bestimmungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die physischen Eigenschaften der Waren als auch deren Verwendungszweck und Beschaffenheit. Unsere Expertise umfasst komplexe technische Produkte ebenso wie Standardwaren. Wir analysieren die relevanten Erläuterungen zum Harmonisierten System, berücksichtigen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und entwickeln fundierte Argumentation für die zutreffende Tarifposition. Bei streitigen Fällen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Zollbehörden und in Rechtsmittelverfahren.
Verbindliche Zolltarifauskünfte bieten Rechtssicherheit für Ihre Zollabwicklung und sind besonders bei komplexen oder streitigen Tarifierungen empfehlenswert. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Antragstellung und entwickeln überzeugende rechtliche Argumentation für die gewünschte Tarifposition. Unsere Beratung umfasst die Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen, die rechtliche Begründung der Tarifierung und die Kommunikation mit dem Hauptzollamt. Bei ablehnenden Bescheiden prüfen wir die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln und vertreten Sie in den entsprechenden Verfahren. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung mit den Verfahren verschiedener Hauptzollämter und kennen deren Praxis bei der Bearbeitung von Auskünften.
Die Bestimmung des Warenursprungs und die Nutzung von Präferenzmöglichkeiten können erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen. Wir beraten Sie umfassend zu den Ursprungsregeln verschiedener Handelsabkommen und helfen bei der Optimierung Ihrer Lieferketten zur maximalen Nutzung von Präferenzen. Unsere Expertise umfasst sowohl präferenziellen als auch nicht-präferenziellen Ursprung sowie die komplexen Regeln für Veredelungsvorgänge. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation des Ursprungs, der Ausstellung von Präferenznachweisen und der Kommunikation mit Lieferanten. Bei Ursprungskontrollen durch die Zollbehörden stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite und helfen bei der Aufklärung streitiger Sachverhalte.
Besondere Zollverfahren wie aktive und passive Veredelung, Zolllager oder Zollfreigebiete bieten oft erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten dieser Verfahren und unterstützen bei der Beantragung entsprechender Bewilligungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die zollrechtlichen als auch die steuerlichen Auswirkungen und helfen bei der optimalen Gestaltung Ihrer Geschäftsprozesse. Unsere Beratung umfasst auch die laufende Betreuung bei der Anwendung besonderer Verfahren und die Unterstützung bei Kontrollen durch die Zollbehörden. Bei Änderungen der Rechtslage oder Ihrer Geschäftstätigkeit prüfen wir die Auswirkungen auf bestehende Bewilligungen.
Neben der korrekten Tarifierung spielen auch Antidumping- und Ausgleichszölle eine wichtige Rolle bei der Kalkulation Ihrer Importkosten. Wir informieren Sie über aktuelle Verfahren und deren Auswirkungen auf Ihre Waren. Unsere Beratung umfasst die Bewertung von Umgehungsrisiken, die Nutzung von Ausnahmetatbeständen und die Optimierung Ihrer Lieferketten zur Vermeidung von Zusatzzöllen. Bei Antidumping-Untersuchungen können wir Sie bei der Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission unterstützen und Ihre Interessen in den entsprechenden Verfahren vertreten. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung mit handelspolitischen Schutzmaßnahmen und kennen die Praxis der verschiedenen Verfahren.
In der Erstberatung analysieren wir Ihre spezifische zollrechtliche Fragestellung und bewerten die rechtlichen Aspekte Ihres Falls. Wir erläutern Ihnen die relevanten Bestimmungen und entwickeln erste Lösungsansätze für Ihre Herausforderungen.
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte rechtliche Strategie für Ihre zollrechtlichen Anliegen. Wir erarbeiten konkrete Handlungsempfehlungen und bereiten alle erforderlichen Anträge oder Rechtsmittel vor.
Wir begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung der entwickelten Strategie und übernehmen die Kommunikation mit den Zollbehörden. Unsere Unterstützung umfasst auch die laufende Betreuung und Beratung bei zollrechtlichen Fragen.
Als spezialisierte Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht verfügen wir über umfassende Expertise in allen Bereichen des Zollrechts. Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen verschiedener Größenordnungen und Branchen ermöglicht es uns, auch komplexe zollrechtliche Fragestellungen kompetent zu lösen. Wir verstehen sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die praktischen Herausforderungen der Zollabwicklung und entwickeln praxistaugliche Lösungen für unsere Mandanten. Unsere Beratung basiert auf aktuellster Rechtsprechung und berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in der EU-Zollgesetzgebung. Dabei kombinieren wir juristische Expertise mit technischem Verständnis und wirtschaftlicher Effizienz. Die internationale Ausrichtung unserer Kanzlei ermöglicht es uns, auch grenzüberschreitende zollrechtliche Fragestellungen kompetent zu bearbeiten.
Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Zollrechtsanwalt bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber einer allgemeinen Rechtsberatung. Unsere tiefgreifende Expertise im komplexen Zollrecht ermöglicht es uns, auch bei schwierigen rechtlichen Fragestellungen schnell und präzise zu beraten. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Praxis der Zollbehörden und können Verfahren effizient gestalten. Unsere präventive Herangehensweise hilft dabei, kostspielige Zollnachforderungen und Bußgelder zu vermeiden. Die professionelle Betreuung bei Zollprüfungen und Rechtsmittelverfahren sichert Ihre Interessen optimal ab und kann erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen zum Zollrecht
Eine verbindliche Zolltarifauskunft ist empfehlenswert bei komplexen oder streitigen Tarifierungen, neuen Produkten oder wenn Sie Rechtssicherheit für Ihre Kalkulation benötigen. Sie ist 3 Jahre gültig und bietet Schutz vor Nachforderungen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Monate, kann aber bei komplexen Fällen auch länger dauern. Eine vollständige und gut begründete Antragstellung kann das Verfahren beschleunigen.
Ja, gegen ablehnende oder ungünstige Zolltarifauskünfte können Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen. Wir prüfen gerne die Erfolgsaussichten und vertreten Sie in dem Verfahren.
Die optimale Nutzung von Präferenzen erfordert eine Analyse Ihrer Lieferketten und der anwendbaren Ursprungsregeln. Oft können durch Umgestaltung der Beschaffung oder Produktion erhebliche Zollersparnisse erzielt werden.
Bei einer Zollprüfung überprüft der Zoll Ihre Zollanmeldungen und die ordnungsgemäße Entrichtung von Abgaben. Eine gute Vorbereitung und professionelle Begleitung kann negative Auswirkungen vermeiden oder minimieren.
Antidumping-Zölle werden in der EU-Verordnung zum jeweiligen Verfahren veröffentlicht und sind oft sehr spezifisch definiert. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung, ob Ihre Waren betroffen sind.
Ja, wir führen regelmäßig Professional Customs Training nach EU Best Practice Standards durch. Diese können als Inhouse-Schulungen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu