Stehen Sie vor Fragen zur Auslegung der Russlandembargoverordnung?
Das Embargorecht entwickelt sich kontinuierlich weiter und stellt Unternehmen vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Unsere Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht berät zu allen Fragestellungen im Embargorecht und verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in diesem hochspezialisierten Rechtsgebiet. Rechtsanwalt Kay Höft ist ein ausgewiesener Fachmann für die Umsetzung der Anforderungen aus der Russlandembargoverordnung in die Unternehmenspraxis.
Wir analysieren fortlaufend alle Sanktionspakete und Änderungsverordnungen zur Grundverordnung und leisten rechtssichere Unterstützung sowohl in der Prävention als auch bei der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren. Mit unserem tiefen Verständnis für die praktischen Auswirkungen von Embargobestimmungen auf Ihre Geschäftstätigkeit helfen wir Ihnen dabei, compliant zu bleiben und gleichzeitig Ihre unternehmerischen Ziele zu verfolgen.
Rechtsanwalt, M. A. (BWL)
Im Embargorecht
Eine effektive Embargo-Compliance beginnt mit einer umfassenden Risikoanalyse Ihres Unternehmens. Wir prüfen Ihr Geschäfts-, Liefer- und Finanzmodell auf sämtliche Sanktionsrisiken und legen ein belastbares Risikoprofil vor. Diese Analyse umfasst alle relevanten Geschäftsbeziehungen, Lieferketten und Finanzströme sowie deren potentielle Berührungspunkte mit sanktionierten Personen, Unternehmen oder Ländern. Wir bewerten sowohl direkte als auch indirekte Risiken und berücksichtigen dabei auch komplexe Unternehmensstrukturen und mehrstufige Lieferketten. Das Ergebnis ist ein detailliertes Risikoprofil, das als Grundlage für alle weiteren Compliance-Maßnahmen dient. Durch regelmäßige Aktualisierungen stellen wir sicher, dass Ihr Risikoprofil stets aktuell bleibt und neue Entwicklungen berücksichtigt.
Die korrekte Einreihung Ihrer Produkte in die verschiedenen Anhänge der Embargovorschriften ist entscheidend für die rechtskonforme Geschäftstätigkeit. Wir verifizieren, ob Ihre Produkte den Anhängen VII, XVII, XXI, XXIII oder weiteren Anhängen zur Russlandembargoverordnung unterfallen. Darauf aufbauend prüfen wir alle relevanten Verbote, Genehmigungsmöglichkeiten und Altvertragsfristen. Diese detaillierte Analyse ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen über Ihre Geschäftstätigkeit zu treffen und potentielle Compliance-Verstöße zu vermeiden. Wir berücksichtigen dabei auch die neuesten Änderungen und Ergänzungen der Embargovorschriften und deren Auswirkungen auf Ihre spezifischen Produkte. Unsere Einreihungen sind dokumentiert und prüfsicher für Behördenverfahren aufbereitet.
Neben Warenembargos umfassen die Sanktionsbestimmungen auch weitreichende Verbote für Dienstleistungen und Technologietransfers. Wir bewerten, ob Beratungs-, IT-, Engineering- oder Finanzdienstleistungen unter die aktuellen Verbots- und Genehmigungstatbestände fallen. Diese Bewertung ist besonders komplex, da die Grenzen zwischen zulässigen und unzulässigen Dienstleistungen oft fließend sind und einer sorgfältigen rechtlichen Analyse bedürfen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Dienstleistungsangebote rechtskonform zu gestalten und potentielle Risiken zu minimieren. Dabei berücksichtigen wir auch die praktischen Auswirkungen auf Ihre Geschäftsprozesse und entwickeln pragmatische Lösungsansätze. Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf die Abgrenzung zwischen zulässiger allgemeiner Beratung und unzulässiger technischer Unterstützung.
Die Embargovorschriften enthalten spezifische Anforderungen an die Governance-Strukturen von Unternehmen. Wir implementieren gruppenweite Kontrollmechanismen gemäß Art. 8a (Best-Efforts-Pflicht für ausländische Tochtergesellschaften) und verankern die nach Art. 12g geforderte „No-Re-Export-to-Russia“-Klausel mit wirksamen Abhilfemaßnahmen in Ihre Verträge. Diese Klauseln müssen nicht nur rechtlich korrekt formuliert, sondern auch praktisch durchsetzbar sein. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Vertragsklauseln und begleitende Kontrollmechanismen, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entsprechen als auch praktikabel sind. Dabei berücksichtigen wir auch die Auswirkungen auf Ihre bestehenden Vertragsbeziehungen und entwickeln Strategien für die Anpassung laufender Verträge.
Eine systematische Überprüfung Ihrer Geschäftspartner ist essentiell für eine effektive Embargo-Compliance. Durch manuelle Listenprüfungen ermitteln wir Lieferanten, Kunden, Banken und Endverwender gegen eine Listung in den Anhängen zur Russlandembargoverordnung. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Auslegungsgrundsätze und die Rechtsprechung zur indirekten Bereitstellung bei komplexen Gesellschafterverhältnissen. Unser Screening-Prozess geht über automatisierte Tools hinaus und umfasst auch eine qualifizierte rechtliche Bewertung potentieller Treffer. Wir helfen Ihnen auch bei der Implementierung systematischer Screening-Prozesse in Ihre Geschäftsabläufe und der Schulung Ihrer Mitarbeiter in der korrekten Anwendung der Screening-Verfahren.
Trotz grundsätzlicher Verbote bieten die Embargovorschriften verschiedene Ausnahme- und Genehmigungsmöglichkeiten. Wir begleiten Sie bei der sorgfältigen Antragsstellung gegenüber dem BAFA und schließen Ausnahmetatbestände rechtssicher ein. Dabei analysieren wir zunächst die Erfolgsaussichten Ihres Genehmigungsantrags und entwickeln eine optimale Antragsstrategie. Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor und koordinieren die Kommunikation mit den Behörden. Unser Ziel ist es, Ihnen auch in schwierigen Fällen Möglichkeiten für eine rechtskonforme Geschäftstätigkeit aufzuzeigen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die politischen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis.
Auch der Transit von Waren und Zahlungen durch Drittstaaten unterliegt den Embargobestimmungen und erfordert besondere Aufmerksamkeit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Waren- und Zahlungstransite durch Drittstaaten sanktionskonform organisieren und dokumentieren. Dies umfasst die Bewertung verschiedener Transportrouten, die Auswahl geeigneter Transportunternehmen und die Implementierung angemessener Kontrollmechanismen. Wir helfen Ihnen auch bei der Entwicklung von Notfallplänen für den Fall unvorhergesehener Änderungen der Embargobestimmungen oder politischer Entwicklungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine lückenlose Dokumentation aller Transit- und Umladungsvorgänge.
Bestehende Verträge müssen auf ihre Vereinbarkeit mit aktuellen Embargobestimmungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Wir passen Ihre Einkaufs- und Verkaufsverträge, Incoterms und Force-Majeure-Klauseln an die Sanktionslogik an. Diese Anpassungen erfordern sowohl rechtliche als auch praktische Überlegungen, um sicherzustellen, dass Ihre Verträge sowohl rechtskonform als auch geschäftlich sinnvoll sind. Wir beraten Sie auch bei der Verhandlung von Vertragsänderungen mit Ihren Geschäftspartnern und entwickeln Strategien für den Umgang mit Vertragspartnern, die Änderungen ablehnen. Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf die Formulierung von Sanktionsklauseln, die Ihnen größtmögliche Flexibilität bei künftigen Änderungen der Rechtslage bieten.
Effektive Embargo-Compliance erfordert gut geschulte Mitarbeiter und funktionsfähige interne Meldesysteme. Wir qualifizieren Ihr Personal, etablieren Meldewege und verankern Embargokontrollen in Ihr Compliance-Management-System. Unsere Schulungen sind praxisorientiert und auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten. Wir vermitteln nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch praktische Handlungsempfehlungen für den Berufsalltag. Bei der Implementierung von Whistle-Blowing-Systemen berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die praktischen Herausforderungen und entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf den Schutz von Hinweisgebern und die vertrauliche Behandlung von Meldungen.
Im Falle von Zoll-, BAFA- oder Staatsanwaltsverfahren vertreten wir Ihr Unternehmen und minimieren Haftungsrisiken. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Verteidigung gegen Vorwürfe von Embargoverstoßen und entwickeln für jeden Fall eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei setzen wir auf eine konstruktive Kommunikation mit den Behörden und versuchen, bereits im Vorfeld von förmlichen Verfahren einvernehmliche Lösungen zu finden. Sollte ein förmliches Verfahren unvermeidlich sein, vertreten wir Sie kompetent in allen Verfahrensstadien. Unser Ziel ist es, die Belastungen für Ihr Unternehmen zu minimieren und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Wir bereiten Sie auch auf mögliche Durchsuchungen oder andere behördliche Maßnahmen vor.
Die Embargobestimmungen ändern sich kontinuierlich, was eine laufende Beobachtung und Anpassung Ihrer Compliance-Maßnahmen erforderlich macht. Mit laufenden Legal-Updates, Frühwarnsystemen und Anpassungsworkshops halten wir Ihre Abläufe stets auf dem neuesten Stand der Sanktionspakete. Unser Monitoring-System erfasst nicht nur Änderungen der Rechtsvorschriften, sondern auch relevante Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und politische Entwicklungen. Wir bewerten die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Ihre spezifische Situation und entwickeln proaktive Anpassungsstrategien. Durch regelmäßige Workshops und Updates stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter stets über die neuesten Entwicklungen informiert sind und entsprechend handeln können.
In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre spezifische Situation und identifizieren die relevanten Embargobestimmungen für Ihr Unternehmen. Wir bewerten potentielle Risiken und entwickeln erste Lösungsansätze. Alle Beratungsleistungen können digital per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail erbracht werden.
Auf Basis der Erstanalyse entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte Compliance-Strategien und praktische Umsetzungsempfehlungen. Wir berücksichtigen dabei sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch Ihre unternehmerischen Ziele und sorgen für eine ausgewogene Balance zwischen Compliance und Geschäftseffizienz.
Wir begleiten Sie bei der praktischen Implementierung der entwickelten Maßnahmen und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Durch regelmäßige Updates und kontinuierliche Betreuung sorgen wir dafür, dass Ihr Embargo-Compliance-Programm stets aktuell und effektiv bleibt.
Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht ist seit 2012 Ihr verlässlicher Partner für alle Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts. Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung haben wir uns als führende Fachkanzlei für Embargorecht etabliert. Unsere Mandanten sind international tätige KMU sowie börsennotierte Unternehmen aus den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau, petrochemische Industrie, Nukleartechnik, Medizintechnik und Pharmazie, Elektrotechnik und kryptografische Produkte, Nachrichtentechnik sowie der wehrtechnischen Industrie. Wir denken juristisch, wirtschaftlich und technisch und erkennen die Trennlinie zwischen echten juristischen Anforderungen und Overcompliance. Unser interdisziplinäres Verständnis hilft uns dabei, die Anliegen der Unternehmen zu verstehen, die mit uns Risiken erkennen, Lösungen finden und nachhaltige Compliance umsetzen wollen. Manchmal erkennen wir juristische Risiken, bevor der Mandant sie sieht, und verhindern Schäden durch Prävention. Wir dozieren nicht, sondern erläutern im Diskurs, denn jeder Vorgang ist einzigartig.
Als spezialisierte Fachkanzlei für Embargorecht bieten wir Ihnen einzigartige Vorteile in der Beratung zu Sanktionsbestimmungen. Rechtsanwalt Kay Höft ist ein ausgewiesener Fachmann für die Umsetzung der Anforderungen aus der Russlandembargoverordnung in die Unternehmenspraxis. Unsere kontinuierliche Analyse aller Sanktionspakete und Änderungsverordnungen gewährleistet, dass Sie stets über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen informiert sind. Durch unsere langjährige Erfahrung in der praktischen Umsetzung von Embargobestimmungen können wir Ihnen praxiserprobte Lösungsansätze anbieten, die sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Unsere digitalen Beratungsmöglichkeiten ermöglichen es uns, Sie deutschlandweit zu betreuen, ohne dass Sie Ihre gewohnte Arbeitsumgebung verlassen müssen.
Die EU-Russlandembargoverordnung ist komplex und wird kontinuierlich durch neue Sanktionspakete erweitert. Besonders wichtig sind die Best-Efforts-Pflichten nach Art. 8a, die „No-Re-Export-to-Russia“-Klauseln nach Art. 12g und die systematische Überprüfung der Sanktionslisten. Eine ganzheitliche Risikoanalyse ist unerlässlich.
Die Wareneinreihung erfordert eine detaillierte Analyse der technischen Spezifikationen Ihrer Produkte und deren Abgleich mit den Definitionen in den verschiedenen Anhängen. Wir prüfen systematisch alle relevanten Anhänge und dokumentieren die Einreihung prüfsicher.
Die Sanktionsbestimmungen umfassen weitreichende Verbote für Beratungs-, IT-, Engineering- und Finanzdienstleistungen. Die Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Dienstleistungen ist komplex und erfordert eine sorgfältige rechtliche Bewertung des Einzelfalls.
Unser Screening geht über automatisierte Tools hinaus und umfasst manuelle Prüfungen gegen alle relevanten Sanktionslisten. Wir berücksichtigen dabei auch komplexe Gesellschafterverhältnisse und die Rechtsprechung zur indirekten Bereitstellung.
Die Embargovorschriften enthalten verschiedene Ausnahme- und Genehmigungsmöglichkeiten, die eine individuelle Bewertung erfordern. Wir analysieren die Erfolgsaussichten und begleiten die Antragsstellung beim BAFA mit optimaler Strategie.
Bestehende Verträge müssen systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit den aktuellen Embargobestimmungen überprüft werden. Wir passen Vertragsklauseln, Incoterms und Force-Majeure-Bestimmungen rechtskonform an und beraten bei Vertragsverhandlungen.
Auch Transit- und Umladungsvorgänge unterliegen den Embargobestimmungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Vorgänge rechtskonform organisieren, dokumentieren und kontrollieren können.
Unsere praxisorientierten Schulungen vermitteln sowohl rechtliche Grundlagen als auch konkrete Handlungsempfehlungen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Schulungskonzepte und implementieren effektive Whistle-Blowing-Systeme.
Da sich Embargobestimmungen kontinuierlich ändern, ist ein systematisches Monitoring unerlässlich. Wir bieten Legal-Updates, Frühwarnsysteme und Anpassungsworkshops, um Ihre Compliance stets aktuell zu halten.
Bei Zoll-, BAFA- oder Staatsanwaltsverfahren entwickeln wir maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien und vertreten Sie in allen Verfahrensstadien. Unser Ziel ist es, Haftungsrisiken zu minimieren und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu