Das Embargorecht entwickelt sich mit jeder geopolitischen Krise weiter. EU-Embargos wirken direkt und greifen tief in Lieferketten, Finanzflüsse und Dienstleistungen ein. Wer international handelt, muss jede Transaktion gegen unionsrechtliche Verbote, Genehmigungspflichten und das Umgehungsverbot prüfen. Die Russlandverordnung (EU) 833/2014, die Belarusverordnung (EU) 765/2006, die Iranembargoverordnung (EU) 267/2012, die nach dem Snapback-Mechanismus seit dem 30. September 2025 wieder in Kraft getreten sind, und weitere Embargoverordnungen setzen dabei den Rahmen. Neue Sanktionspakete gegen Russland oder andere Staaten ändern innerhalb von Tagen die Spielregeln für internationale Geschäfte. Was gestern noch legal war, kann heute sanktioniert sein. Die Folgen von Verstößen sind gravierend: Verstöße führen zu Bußgeldern bis zu 500.000 Euro, strafrechtlichen Verfolgungen und ziehen verwaltungsrechtliche Maßnahmen nach AWG und AWV nach sich. Hinzu kommt das Risiko eines Verlusts der Zuverlässigkeit nach § 8 (2) AWG.
Wir beraten Sie umfassend im Embargorecht und helfen Ihnen, Sanktionsrisiken zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Wir sorgen dafür, dass Sie auf dieser Grundlage rechtssicher entscheiden und Projekte ohne unnötige Verzögerungen umsetzen. Unsere Beratung umfasst die Prüfung konkreter Geschäftsvorgänge, die Implementierung von Compliance-Systemen und die Vertretung bei behördlichen Verfahren. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Außenwirtschaftsrecht kennen wir die Herausforderungen, vor denen international tätige Unternehmen stehen.
Sie benötigen rechtliche Klarheit für ein konkretes Geschäft oder möchten Ihre Embargo-Compliance systematisch aufbauen? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Rechtsanwalt, M. A. (BWL)
Im Embargorecht
Jede internationale Transaktion birgt Sanktionsrisiken. Wir prüfen Ihre Transaktionen anhand der einschlägigen EU-Verordnungen und der AWV systematisch: Ist der Kunde auf Sanktionslisten? Unterliegt das Bestimmungsland einem Embargo? Gibt es sektorale Verbote? Sind Dual-Use-Aspekte zu beachten? Für Russland stehen die Verbote und Ausnahmen der Verordnung (EU) 833/2014 im Fokus. Für Belarus berücksichtigen wir die Verordnung (EU) 765/2006 und die nationalen Verbote auf Basis der Ausfuhrliste. Für den Iran bewerten wir die Genehmigungstatbestände der seit dem 30. September 2025 wieder in Kraft getretenen Verordnung (EU) 267/2012 und die nationale Sanktionierung. Unsere Prüfung liefert Ihnen eine belastbare Handlungsempfehlung mit nachvollziehbarer Dokumentation. Bei komplexen Konstellationen entwickeln wir Strukturierungsoptionen, die rechtskonforme Geschäftsabwicklung ermöglichen.
Die EU, die UN und nationale Behörden führen umfangreiche Sanktionslisten. Wir screenen Ihre Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten, Empfänger, Endverwender und wirtschaftlich Berechtigte gegen alle relevanten EU-Listen und zugehörige Anhänge. Dabei prüfen wir nicht nur direkte Treffer, sondern auch Beteiligungsstrukturen, wirtschaftliche Eigentümer, Control-Risiken und verbundene Unternehmen. Bei Treffern oder Zweifeln analysieren wir die Risikolage und entwickeln Handlungsoptionen wie Genehmigung, Umstrukturierung, Geschäftsabbruch oder Ausstieg. Wir dokumentieren die Entscheidung und beraten Sie über mögliche Vorgehensweisen – von strukturellen Anpassungen bis zu Ausnahmegenehmigungen.
Das Sanktionsrecht ist ein Flickenteppich aus EU-Verordnungen, nationalen Gesetzen und FAQ-Guidelines der EU-Kommission. Wir ordnen Ihre Geschäftsmodelle den unionsrechtlichen Verboten, Genehmigungspflichten und dem Umgehungsverbot zu und analysieren für Ihr Geschäft die anwendbaren Vorschriften. Besondere Aufmerksamkeit gilt den umfangreichen Russland-Sanktionen, die weitreichende Handels-, Finanz- und Dienstleistungsverbote umfassen, sowie den sich entwickelnden China-Restriktionen. Wir verstehen, welche Vorgaben gelten, welche Ausnahmen möglich sind, wie Sie Prozesse rechtskonform gestalten. Wir beraten Sie zu Verboten, Genehmigungsvorbehalten, Meldepflichten und Umgehungsverboten.
Systematische Embargo-Compliance beginnt mit klaren Prozessen. Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Compliance-Systems, das Sanktionsrisiken systematisch erkennt und steuert. Wir bauen mit Ihnen ein praxisnahes System auf. Dazu gehören Listen- und Länderprüfungen, Güterklassifizierung, Screening-Prozesse, Risikoklassifizierungen, Freigabewege, Eskalationswege, Dokumentationspflichten und interne Kontrollen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen – IT-gestützt, schlank oder hybrid – die zu Ihrer Unternehmensgröße und Ihren Geschäftsprozessen passen: von pragmatischen Checklisten für kleine Unternehmen bis zu integrierten IT-gestützten Systemen für Konzerne.
Embargo-Compliance funktioniert nur mit geschulten Mitarbeitern. Wir führen Schulungen für Ihre relevanten Abteilungen durch: Vertrieb, Einkauf, Logistik, Compliance und Geschäftsführung. Unsere Workshops vermitteln die rechtlichen Grundlagen, das unionsrechtliche Sanktionssystem, nationale Flankierungen, aktuelle Entwicklungen und praktische Handlungsanweisungen. Praxisfragen zu Dienstleistungsverboten und Finanzrestriktionen werden ebenso behandelt. Wir arbeiten mit Fallbeispielen und Fallstudien zu Russland, Belarus und Iran aus Ihrer Branche, die die Vorgaben greifbar machen, und beantworten Ihre spezifischen Fragen. Schulungen können in Präsenz, als Webinar oder in hybriden Formaten stattfinden.
Nicht jedes sanktionierte Geschäft ist unmöglich. Viele Embargovorschriften sehen Ausnahmegenehmigungen vor – etwa für humanitäre Zwecke, medizinische Güter oder zur Erfüllung bestehender Verträge. Wir identifizieren Ausnahmetatbestände, prüfen, ob in Ihrem Fall eine Ausnahme möglich ist, und bereiten Anträge mit technischer und rechtlicher Begründung vor. Dazu gehören die Abstimmung mit BAFA und die Ausarbeitung von Nebenbestimmungen, den Genehmigungsantrag vor und führen die Kommunikation mit den Behörden. Ziel ist eine genehmigungsfähige, zügige Entscheidung. Unsere Erfahrung zeigt: Eine gut begründete, rechtlich fundierte Antragstellung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Wenn Ihnen ein Verstoß gegen Embargovorschriften vorgeworfen wird, sind schnelles und strategisches Handeln erforderlich. Wir vertreten Sie in Bußgeldverfahren und Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Wir übernehmen die Verteidigung, analysieren den Tatvorwurf und die Beweislage und bringen Ihre Compliance-Standards zur Geltung. Dies umfasst die Akteneinsicht, rechtliche Bewertung, Entwicklung der Verteidigungsstrategie, Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Behörden und Gerichten sowie gerichtliche Vertretung. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, Reduktion von Sanktionen oder Milderung strafrechtlicher Folgen.
Wenn das BAFA, der Zoll oder andere Behörden eine Prüfung ankündigen oder ermitteln, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir bereiten Sie auf Prüfungen vor, begleiten Prüfungstermine und Termine, kommunizieren mit den Prüfern und bewerten Prüfungsfeststellungen. Bei strafrechtlich relevanten Ermittlungen wahren wir Ihre Rechte, insbesondere Auskunftsverweigerungsrechte, und vermeiden belastende Aussagen. Wir sichern eine professionelle Kommunikation und verhindern voreilige belastende Aussagen.
Die Sanktionen gegen Russland gehören zu den umfangreichsten Sanktionsregimen der Geschichte. Sie umfassen Handelsverbote für bestimmte Güter, Finanzrestriktionen, Dienstleistungsverbote und komplexe sektorale Regelungen. Wir prüfen die Verbote und Ausnahmen der EU 833/2014, die sektoralen Reichweiten und die AWV-Verbote. Wir analysieren für Ihr Geschäft, welche Sanktionen greifen, ob Ausnahmen existieren und wie Sie bestehende Geschäftsbeziehungen rechtssicher abwickeln oder beenden. Sie erhalten klare Handlungslinien und Strategien für die Begrenzung von Risiken. Auch für China-Geschäfte mit zunehmenden Restriktionen im Technologiebereich beraten wir Sie umfassend.
Dual-Use-Güter unterliegen besonderen Kontrollen und sind von vielen Embargos erfasst. Die Kombination aus Exportkontrollrecht und Embargorecht erfordert besondere Expertise. Wir verzahnen die Dual-Use-Vorgaben mit den Embargos, inklusive Vermittlungs- und technischer Unterstützung. Wir prüfen, ob Ihre Güter dual-use-relevant sind, welche Genehmigungen erforderlich sind und ob zusätzliche Embargoverbote greifen. So vermeiden Sie Doppelverstöße und gewinnen Planungssicherheit. Besonders bei Technologieexporten, Software, Verschlüsselungsprodukten und Industriegütern ist diese Doppelprüfung unerlässlich.
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. In einem ersten Gespräch erfassen wir Ihr Anliegen und Ihr Projekt, benennen die relevanten EU-Verordnungen und die nationale Flankierung, klären den Beratungsbedarf und erläutern unsere Vorgehensweise. Wie bieten einen “Health Check Exportkontrolle” an, mit dem wir die individuelle Risikolage Ihres Unternehmens analysieren und Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung geben. Sie erhalten eine klare, belastbare Einschätzung zu Machbarkeit, Zeitrahmen und Kosten mit Zeit- und Kostengerüst. Nach Mandatserteilung starten wir umgehend mit der rechtlichen Prüfung.
Wir analysieren den Sachverhalt umfassend, prüfen alle relevanten Embargovorschriften, einschlägigen Embargos und Genehmigungstatbestände und bewerten die Risiken. Wir entwickeln Optionen mit Risikoabwägung. Sie erhalten eine strukturierte rechtliche Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen und Handlungsanweisungen. Bei komplexen Fällen erarbeiten wir verschiedene Optionen mit jeweiliger Risikoabwägung.
Gemeinsam setzen wir die rechtssichere Lösung um – sei es die Durchführung eines konformen Geschäfts, die Beantragung von Genehmigungen oder der Aufbau von Compliance-Strukturen. Wir setzen die Lösung um, beantragen Genehmigungen und etablieren Compliance-Strukturen. Wir stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und passen die Beratung an neue Entwicklungen an. Bei laufenden Mandaten erfolgt eine kontinuierliche Überwachung relevanter Rechtsänderungen, die wir fortlaufend beobachten und in die Beratung einbringen.
Eine Auswahl unserer erfolgreichen Mandatsbetreuung in komplexen Fällen
Ein mittelständisches Pharmaunternehmen belieferte russische Kunden mit medizinischen Produkten. Nach Inkrafttreten der Russland-Sanktionen war unklar, ob die Lieferungen fortgesetzt werden dürfen. Wir analysierten die anwendbaren Sanktionsverordnungen und identifizierten eine Ausnahmeregelung für humanitäre Güter und medizinische Produkte. Durch sorgfältige Dokumentation und Implementierung zusätzlicher Compliance-Schritte konnte das Geschäft rechtssicher fortgeführt werden.
Ein Technologieunternehmen hatte unwissentlich Komponenten an einen Kunden geliefert, der auf einer Sanktionsliste stand. Das BAFA leitete ein Bußgeldverfahren ein. Wir übernahmen die Verteidigung, wiesen nach, dass das Unternehmen angemessene Screening-Prozesse implementiert hatte und der Verstoß auf einer Datenbankaktualität beruhte. Durch konstruktive Kommunikation mit der Behörde und Nachweis verbesserter Compliance-Maßnahmen wurde das Bußgeld erheblich reduziert.
Ein Logistikunternehmen mit internationalen Kunden benötigte ein systematisches Embargo-Screening. Wir entwickelten einen mehrstufigen Prozess: automatisiertes Screening aller Kunden gegen Sanktionslisten, Risikoklassifizierung nach Ländern und Geschäftsfeldern, manuelle Prüfung bei Auffälligkeiten und dokumentierte Freigaben. Ergänzend schulten wir die Mitarbeiter und erstellten Arbeitsanweisungen. Das System läuft heute automatisiert und gibt dem Unternehmen Rechtssicherheit bei tausenden Transaktionen jährlich.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Außenwirtschaftsrecht sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen des Embargorechts. Wir verbinden Spezialisierung im Außenwirtschaftsrecht mit juristische Expertise, technischem Verständnis, Branchenwissen und wirtschaftlichem Sachverstand – eine Kombination, die bei der Beratung zu komplexen Sanktionsthemen entscheidend ist.
Unsere Mandanten schätzen unsere praxisnahe, lösungsorientierte Beratung. Wir verstehen die Herausforderungen international tätiger Unternehmen und entwickeln pragmatische Ansätze, die rechtliche Sicherheit mit geschäftlicher Handlungsfähigkeit verbinden. Unsere Stärke liegt in der Übersetzung komplexer Sanktionsregime in handhabbare Prozesse und der verlässlichen Begleitung in Verfahren. Dabei denken wir nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich: Welche Lösung ist nicht nur rechtssicher, sondern auch praktisch umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll?
Unser Standort in Hamburg bietet ideale Voraussetzungen für die Beratung im Außenwirtschaftsrecht. Als bedeutender Hafen- und Handelsstandort ist Hamburg traditionell mit internationalem Geschäft verbunden. Zugleich sind wir bundesweit tätig und arbeiten bundesweit und digital. Wir beraten Unternehmen in ganz Deutschland. Dank moderner Kommunikationsmittel – Videokonferenzen, Telefon, E-Mail – ist eine effiziente Zusammenarbeit unabhängig vom Standort möglich. Wir sind bei Bedarf vor Ort und kooperieren interdisziplinär.
Wir arbeiten interdisziplinär und binden bei Bedarf Kooperationspartner ein – etwa für steuerrechtliche Fragestellungen, technische Gutachten oder internationale Rechtsfragen. So erhalten Sie aus einer Hand die umfassende Beratung, die komplexe Embargokonstellationen erfordern.
Diskretion und Vertrauenswürdigkeit sind selbstverständlich. Sanktionsthemen sind oft sensibel, berühren strategische Geschäftsbeziehungen und können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Ihre Anliegen behandeln wir streng vertraulich.
Aktualität und Spezialisierung
Embargorecht ändert sich schnell. Wir verfolgen kontinuierlich Änderungen in EU-Embargos und nationalen Vorschriften, neue Sanktionspakete, Gesetzesänderungen und behördliche Auslegungen. Diese Aktualität geben wir unmittelbar an unsere Mandanten weiter und bringen diese direkt in Ihre Projekte ein. Als spezialisierte Kanzlei verfügen wir über die Tiefe an Expertise, die Embargorecht erfordert – von rechtlichen Details bis zu praktischen Umsetzungsfragen. Sie profitieren von Tiefe und Praxisnähe.
Praxiserfahrung und Branchenkenntnis
Wir haben zahlreiche Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen beraten: Wir kennen die Anforderungen in Maschinenbau, Chemie, Technologie, Pharma, Logistik und viele weitere. Diese Branchenvielfalt ermöglicht uns, auch ungewöhnliche Konstellationen einzuordnen und branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Das erleichtert die Einordnung ungewöhnlicher Konstellationen und die Wahl der passenden Strategie. Unsere Erfahrung mit behördlichen Verfahren hilft uns, Risiken realistisch einzuschätzen und effektive Strategien zu entwickeln.
Bundesweite Verfügbarkeit
Unabhängig von Ihrem Standort können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Wir arbeiten digital, effizient über Video, Telefon und E-Mail, führen Videokonferenzen durch und kommunizieren per Telefon und E-Mail. Für besonders komplexe Mandate oder Schulungen vor Ort sind auch persönliche Treffen möglich. Diese Flexibilität ermöglicht effiziente Zusammenarbeit ohne geografische Einschränkungen
Häufig gestellte Fragen zum Embargorecht
Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Embargos sind umfassende Handelsverbote gegen bestimmte Länder oder Regionen und regeln umfassende Handels- und Dienstleistungsverbote. Sanktionen sind der Oberbegriff und umfassen Finanzsanktionen für Personen und Entitäten, die auf der EU CFSL gelistet sind, aber auch gezielte Maßnahmen wie individuelle Kontensperrungen, sektorale Verbote, Finanzmaßnahmen oder Reisebeschränkungen. In der Praxis sind beide Begriffe relevant, da moderne Sanktionsregime meist Mischformen aus umfassenden und gezielten Maßnahmen darstellen. Beides greift im EU-System zusammen und wird national durch Ordnungswidrigkeits- und Strafnormen durchgesetzt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Behörde für Exportkontrolle und Embargorecht und führt die Exportkontrolle. Daneben sind die Zollverwaltung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und in Finanzfragen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) involviert. Der Zoll vollzieht, weitere Stellen – wie der Zollfahndungsdienst – sind je nach Finanz- oder Sicherheitsbezug beteiligt. Die Zuständigkeiten überschneiden sich teilweise, was die Komplexität erhöht. Wir bereiten Sie auf Prüfungen vor und vertreten Sie im Verfahren.
Ja, die Pflicht zur Embargokonformität gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Embargokonformität gilt für alle. Auch kleine Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie nicht gegen Sanktionen verstoßen. Der Aufwand sollte jedoch verhältnismäßig sein. Prozesse müssen verhältnismäßig sein und regelmäßig aktualisiert werden. Für kleine Unternehmen mit wenigen internationalen Geschäften können einfache manuelle Screenings ausreichen, während große Exporteure automatisierte Systeme benötigen.
Sanktionslisten ändern sich laufend. Die EU aktualisiert ihre Listen regelmäßig, EU-Listen und Anhänge werden häufig angepasst, teilweise mehrmals pro Woche. Besonders in Krisenzeiten erfolgen häufige Ergänzungen. Unternehmen müssen daher kontinuierlich prüfen oder automatisierte Systeme nutzen, die tagesaktuelle Listen einbinden. Laufendes Monitoring oder automatisierte Systeme sind empfehlenswert. Einmalige Prüfungen sind nicht ausreichend.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Es drohen Bußgelder, Strafverfahren und verwaltungsrechtliche Maßnahmen. Hinzu kommen mögliche Exportverbote, Entzug von Genehmigungen, Reputationsschäden und zivilrechtliche Forderungen. Die Sanktionen sind erheblich und rechtfertigen jeden Aufwand für präventive Compliance. Präventive Compliance lohnt sich.
Viele Embargovorschriften sehen Ausnahmen vor, etwa für humanitäre Zwecke, medizinische Güter, Lebensmittel oder Erfüllung von Altverträgen. Viele Regime sehen eng begrenzte Ausnahmen vor. Ob eine Ausnahme möglich ist, hängt vom konkreten Sanktionsregime und Ihrem Geschäft ab. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und unterstützen bei der Antragstellung, übernehmen die Antragstellung. Wichtig ist: Ohne Genehmigung dürfen Sie das Geschäft nicht durchführen.
Die EU veröffentlicht ihre Sanktionslisten auf ihrer Website. Auch UN und nationale Behörden führen Listen. Manuelle Suchen sind zeitaufwendig und fehleranfällig. Nutzen Sie zuverlässige Quellen und Screening-Tools. Spezialisierte Softwarelösungen durchsuchen alle relevanten Listen automatisch und berücksichtigen auch Schreibvarianten, Aliasnamen und verbundene Unternehmen. Wir betrachten auch mittelbare Kontrollverhältnisse und führen bei Bedarf auch Ad-hoc-Screenings durch.
EU-Sanktionen gelten grundsätzlich im EU-Gebiet. Allerdings enthalten viele Sanktionsverordnungen sogenannte Umgehungsverbote. Diese verbieten auch Geschäfte, die darauf abzielen, Sanktionen zu umgehen – etwa durch Lieferung in Drittländer mit Weiterleitung ins sanktionierte Land. Umgehungsverbote erfassen Gestaltungen mit Zwischenlieferungen und wirtschaftlicher Beteiligung von EU-Akteuren. Auch extraterritoriale Effekte von US-Sanktionen können relevant sein. Die rechtliche Bewertung erfordert Einzelfallprüfung.
Sektorale Sanktionen richten sich nicht gegen ein Land insgesamt, sondern gegen bestimmte Wirtschaftssektoren. Beispiele sind Verbote von Geschäften im Energiesektor, Finanzsektor oder Verteidigungsbereich. Die Russland-Sanktionen enthalten umfangreiche sektorale Verbote. Sektorverbote betreffen etwa Finanzmarktinstrumente und Technologiegruppen im Russland-Regime. Diese Sanktionen sind besonders komplex, da sie detaillierte Kenntnis der Branche und der Geschäftsstrukturen erfordern. Eine sorgfältige Prüfung der Anhänge ist erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich nach Komplexität und Unterlagenlage. Einfache Fälle können in wenigen Wochen entschieden werden, komplexe Anträge dauern mehrere Monate. Die Behörde kann zusätzliche Informationen anfordern, was den Prozess verlängert. Eine sorgfältig vorbereitete, rechtlich fundierte Antragstellung beschleunigt die Bearbeitung. Gute Vorbereitung verkürzt Verfahren. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und kommunizieren mit den Behörden.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu