EU aktualisiert Dual-Use-Liste: Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 ersetzt Anhang I der Dual-Use-VO

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 hat die Kommission die Dual-Use-Liste (Anhang I) der Verordnung (EU) 2021/821 vollständig neu gefasst. Die Aktualisierung dient der fortlaufenden Umsetzung internationaler Verpflichtungen und Zusagen – insbesondere aus den multilateralen Exportkontrollregimen, darunter das Wassenaar-Arrangement.

Quelle: EUR-Lex

Einordnung: Wassenaar-Arrangement als „Listenmotor“

Das Wassenaar-Arrangement ist ein politisch bindendes Exportkontrollregime (kein völkerrechtlicher Vertrag), das durch Informationsaustausch und gemeinsame Kontrolllisten Transparenz und verantwortungsvolles Handeln bei Transfers konventioneller Rüstungsgüter sowie Dual-Use-Güter und -Technologien fördern soll. Die Listen werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Die EU-Dual-Use-Verordnung knüpft daran an: Ausfuhren von in Anhang I gelisteten Dual-Use-Gütern sind genehmigungspflichtig

Was ist neu?

Die Kommission stellt die EU-Liste auf den Stand der 2024er Beschlüsse in den Exportkontrollregimen (u. a. WA, MTCR, Australia Group, NSG) und nimmt zusätzlich einheitliche Kontrollen für weitere Güter auf, die die Mitgliedstaaten als WA-Mitglieder akzeptiert haben. 

Inhaltlich nennt die Kommission insbesondere neue bzw. erweiterte Kontrollen u. a. für:

  • Quantentechnologie (Quantencomputer, kryogene Komponenten)

  • Halbleiterfertigungs- und Testequipment

  • Advanced-Computing (z. B. bestimmte FPLDs/Systeme)

  • Hochtemperatur-Beschichtungen

  • Additive Fertigung (Maschinen und bestimmte Materialien)

  • Peptidsynthesizer

  • sowie Anpassungen technischer Definitionen/Parameter. 

 

Zeitpunkt

Die Verordnung wurde am 14.11.2025 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag danach in Kraft, am 15.11.2025.

Praxishinweise für Unternehmen

  • Re-Klassifizierung relevanter Produkte/Software/Technologie gegen die neue Anhang-I-Liste 

  • Lizenz- und Vertragscheck für laufende Vorgänge (Genehmigungspflichten, Lieferfristen, Klauseln).

  • Internen Compliance Prozess Exportkontrolle und Screening-Prozesse aktualisieren (Stammdaten, ERP, Compliance-Tools, Schulungen für Produktmanagement, Einkauf, Vertrieb und Logistik).

Unsere Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht berät Sie zu diesem Thema gerne.

Teilen

Inhalt

Verwandte Beiträge

19. Sanktionspaket zur Russland­embargo­verordnung in Kraft

19. Sanktionspaket zur Russlandembargoverordnung Am 23. Oktober 2025 hat der Rat der...

Exportkontrolle und KI – Kontrollbedürfnisse in der digitalen Transformation

Kay Höft (Rechtsanwalt, M.A. (BWL)) und CEO Dr. Ronald M. Meixner veröffentlichen...