Strategieberatung für den Markteintritt in die Verteidigungsindustrie

Export­kontrolle für Rüstungs­unternehmen

Ihr Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungs­branche

Planen Sie den Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie?

Die Exportkontrolle für Rüstungsunternehmen stellt eines der anspruchsvollsten Gebiete des Außenwirtschaftsrechts dar und erfordert sowohl tiefes juristisches als auch technisches Verständnis. Unsere Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der strategischen und operativen Beratung von Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie. Wir begleiten sowohl Neueinsteiger als auch etablierte Unternehmen beim strukturierten Markteintritt, von der ersten Planung bis zur genehmigungsfähigen Lieferkette. Als Dozent für Exportkontrolle in der Rüstungstechnik bei der TANGENS Wirtschaftsakademie und Mitglied im BITKOM und BDSV verfügen wir über ein breites Netzwerk und tiefgreifende Branchenkenntnis.

Die „Zeitenwende“ und die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie eröffnen erhebliche Wachstumschancen, die wir für Sie in konkrete, rechtskonforme Geschäftsmodelle übersetzen. Wir arbeiten als Boutiquenkanzlei in diesem sehr speziellen Beratungsbereich seit über 15 Jahren und kennen die Branche und die zuständigen Behörden.

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Kay Höft

Rechtsanwalt, M. A. (BWL)

Unsere Leistungen

Im Außenwirtschaftsrecht

Markteintritt strukturiert planen – vom Erstvorhaben zur genehmigungsfähigen Lieferkette

Der Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erfordert eine systematische Herangehensweise, die von der ersten Idee bis zur genehmigungsfähigen Lieferkette alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Für Unternehmen mit oder ohne Vorerfahrung in der SVI beraten wir bei der Entwicklung eines Markteintrittsplans: Portfolio- und Zielmarktanalyse, Partner- und Supply-Chain-Screening, Risiko-Mapping (Exportkontrolle/Sanktionen), Meilensteinplanung bis zur ersten Lieferung. Wir erläutern, schulen und definieren Schritt für Schritt die einschlägigen Genehmigungsarten (Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter, Dual-Use), Endverbleibs-Nachweise und politische Abwägungskriterien. Unser strukturierter Ansatz minimiert Risiken und maximiert Ihre Erfolgschancen beim Markteintritt. Wir berücksichtigen dabei sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die praktischen Herausforderungen der Rüstungsbranche.

Die sicherheitspolitische „Zeitenwende“ und die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie vom 4. Dezember 2024 bieten erhebliche Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Wir übersetzen die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie in konkrete Geschäftsmodelle: priorisierte Fähigkeitsfelder, Partner- und Konsortialmodelle, Kapazitätsausbau, Financing- und Förderpfade. Unsere Empfehlungen verbinden industriepolitische Chancen mit rechtskonformer Exportkontrolle – damit Investitionen planungssicher, förderfähig und genehmigungskonform sind. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen und von den strukturellen Veränderungen im Verteidigungssektor zu profitieren. Dabei berücksichtigen wir sowohl kurzfristige Marktchancen als auch langfristige strategische Entwicklungen.

Die Verteidigungsausgaben in NATO und EU steigen erheblich an und schaffen neue Marktchancen für die Rüstungsindustrie. Der NATO-Gipfel 2025 in Den Haag setzte das neue Ausgabenziel von 3,5 % BIP für klassische Verteidigung und 1,5 % für verteidigungsrelevante Investitionen; die EU flankiert dies mit dem White Paper for European Defence – Readiness 2030 und dem ReArm Europe Plan zur Verstärkung von Finanzierung und Beschaffung. Nationale Fähigkeitspläne verdeutlichen den europäischen Bedarf an Systemen, Munition, Luftverteidigung, Aufklärung, Cyber und Resilienz. Wir leiten daraus tragfähige Möglichkeiten für Ihren Markteintritt ab. Unser Ansatz verbindet Marktanalyse mit rechtlicher Bewertung, um Ihnen sowohl lukrative als auch rechtskonforme Geschäftsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Der Übergang von zivilen zu militärischen Produkten erfordert die Beachtung spezieller technischer Standards und Normen. Wir arbeiten interdisziplinär mit einem auf Rüstungstechnik spezialisierten Ingenieurberatungsbüro zusammen, um den Übergang von zivilen zu militärischen Produkten für unsere Mandanten zu begleiten. Dazu ermitteln und prüfen wir die einschlägigen militärischen Normen, Testvorgaben und Nachweismethoden – insbesondere im Hinblick auf Umweltbeständigkeit, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sowie funktionale Produktsicherheit. Grundlage bilden internationale militärische Standards wie STANAGs, AOPs, AECTP-300/400/500 sowie einschlägige MIL-STD-Spezifikationen (z. B. MIL-STD-810, MIL-STD-461, MIL-STD-882). Wir unterstützen die Planung, Durchführung und Dokumentation von Nachweisführungen für Betriebsfestigkeit unter extremen klimatischen, mechanischen und elektromagnetischen Belastungen sowie für Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Auslösen, Systemversagen oder gefährliche Fehlfunktionen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die frühzeitige Berücksichtigung dieser Anforderungen bereits in der Konzept- und Designphase, um spätere kostenintensive Nachbesserungen und Qualifikationsabbrüche zu vermeiden.

Die rechtliche Einordnung von Rüstungsprojekten erfordert eine präzise Analyse der verschiedenen Rechtsebenen und Genehmigungsverfahren. Wir qualifizieren Ihr Vorhaben entlang des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP (acht Genehmigungskriterien), gleichen gegen die Gemeinsame Militärgüterliste der EU, der deutschen AWV und dem AWG ab und prüfen Pflichten nach der VO (EU) 2021/821 (Dual-Use), als Basis für Ihre Antragsstrategie. Dabei nehmen wir auch die politische Lage auf Ihrem Zielmarkt in den Blick und bewerten die Erfolgsaussichten für positive Antragsbescheidungen. Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine realistische Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit Ihrer Projekte zu geben und gleichzeitig Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Für Lieferungen innerhalb der EU bietet die Richtlinie 2009/43/EG erhebliche Vereinfachungsmöglichkeiten gegenüber traditionellen Einzelgenehmigungsverfahren. Wir prüfen für Sie die Richtlinie 2009/43/EG: Einzel-, Global- und Allgemeingenehmigungen, Unternehmenszertifizierung nach Art. 9 und deren Einsatz in Serienketten. Wir richten Prozesse auf wiederkehrende Verbringungen aus, beraten zur AGG Nr. 28 und implementieren Melde- und Dokumentationspflichten. Dabei entwickeln wir für Sie Strategien zur optimalen Nutzung der verfügbaren Genehmigungsoptionen und zur Minimierung des administrativen Aufwands. Unser Ziel ist es, Ihre Lieferketten innerhalb der EU effizient und rechtskonform zu gestalten.

Allgemeine Genehmigungen können Ihre Lieferketten erheblich beschleunigen und gleichzeitig für Rechtssicherheit sorgen. Wir prüfen für Sie passende Allgemeine Genehmigungen und verankern Registrierung, Meldewesen und Aktenführung in ELAN-K2. Wir bewerten, wann der Wechsel von Einzel- zu Allgemeingenehmigungen Ihre Lieferkette belastbar beschleunigen kann, ohne die rechtliche Compliance zu gefährden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Implementierung der erforderlichen Dokumentations- und Meldepflichten. Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, die Effizienzvorteile von Allgemeinen Genehmigungen optimal zu nutzen.

Das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) wurde in der 20. Wahlperiode nicht weiterverfolgt (Mitteilung des Bundestags vom Februar 2025). Wir sichern Projekte auf Grundlage des geltenden Rechts (KWKG, AWG/AWV, EU-Recht) ab und beobachten künftige Gesetzesinitiativen im Rüstungsbereich. Diese realistische Bewertung der aktuellen Rechtslage ermöglicht es Ihnen, Ihre Planungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage aufzubauen, ohne von unsicheren legislativen Entwicklungen abhängig zu sein. Gleichzeitig monitoren wir kontinuierlich mögliche neue Gesetzesinitiativen und bereiten Sie proaktiv auf potenzielle Änderungen vor.

Eine präzise Klassifizierung Ihrer Produkte und Technologien ist die Grundlage für alle weiteren exportkontrollrechtlichen Maßnahmen. Auf Basis der EU-Militärgüterliste und den Anhängen zur Dual-Use-VO klassifizieren wir einzelne Güter oder ganze Produktportfolios auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Datenblättern und technischen Parametern, Funktionen und Produkteinsatzfeldern. Das Ergebnis ist ein dokumentierter Klassifizierungspfad, prüfsicher für BAFA und Hauptzollämter. Bei komplexen technischen Sachverhalten arbeiten wir mit einem interdisziplinären Team aus Juristen, Ingenieuren und Informatikern zusammen. Unsere Klassifizierungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen größtmögliche Rechtssicherheit und Transparenz zu bieten.

Ein effektives Internal Compliance Programm ist unerlässlich für die rechtskonforme Tätigkeit in der Rüstungsbranche. Wir implementieren ein ICP nach Best-Practice-Standards: Rollen (Exportkontrollbeauftragte/r, Vier-Augen-Prinzip), Güter-/End-Use- und Sanktionslisten-Screening, AGG-Meldewesen, ELAN-K2-Workflows, Audit-Trail, Schulungen und interne Audits. Für KMU gestalten wir skalierbare Abläufe, die trotz schlanker Organisation prüffest sind. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen der Rüstungsbranche und entwickeln für Sie praxistaugliche Lösungen. Unser Ziel ist es, Compliance nahtlos in Ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.

US-rechtliche Anknüpfungspunkte können auch für deutsche Rüstungsunternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Wir prüfen extraterritoriale US-Bezüge (US-Origin-Anteile, De-minimis-Schwellen, FDPR-Regeln, ITAR/USML). Wir integrieren erforderliche US-Lizenzen (z. B. TAAs/MLAs) in Ihre Compliance-Strategie. Dabei analysieren wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die praktischen Auswirkungen auf Ihre Geschäftstätigkeit. Unser internationales Netzwerk ermöglicht es uns, auch komplexe transatlantische Rüstungsprojekte rechtssicher zu begleiten. Wir entwickeln für Sie Strategien zur Minimierung US-rechtlicher Risiken bei gleichzeitiger Maximierung Ihrer Geschäftsmöglichkeiten.

Eine professionelle Kommunikation mit den Behörden ist essentiell für den Erfolg in der Rüstungsbranche. Wir erstellen antragsreife Unterlagen, koordinieren Rückfragen, bereiten Management-Briefings vor und begleiten Vor-Ort-Prüfungen. Wir machen einen Health-Check-Exportkontrolle und können Außenwirtschaftsprüfungen dank Einsatz von Prüfungssoftware „simulieren“. Klassifizierungen, Endverbleibs-Nachweise, AGG-Meldungen, Liefer-/Service-Prozesse, Schulungen, ICP-Nachweise und ELAN-K2-Auswertungen – für beanstandungsfreie Außenwirtschaftsprüfungen. Unser Ziel ist es, Sie optimal auf behördliche Kontakte vorzubereiten und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Markteintrittspläne, bestehenden Produkte oder geplanten Entwicklungen sowie die relevanten rüstungsrechtlichen Anforderungen. Wir bewerten potentielle Chancen und Risiken und entwickeln erste strategische Empfehlungen. Alle Beratungsleistungen können digital per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail erbracht werden.

Lösungs­entwicklung

Auf Basis der Erstanalyse entwickeln wir für Sie eine umfassende Markteintrittsstrategie oder optimieren Ihre bestehenden Compliance-Strukturen. Wir berücksichtigen dabei sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die industriepolitischen Chancen der "Zeitenwende" und entwickeln praxistaugliche Umsetzungskonzepte.

Umsetzung

Wir begleiten Sie bei der praktischen Implementierung der entwickelten Strategien und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Von der ersten Genehmigungsbeantragung bis zur erfolgreichen Marktpräsenz unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Branchenerfahrung und unserem Netzwerk von Spezialisten.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht arbeitet seit mehr als 15 Jahren als Boutiquenkanzlei in der sehr speziellen Beratung von Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Wir kennen die Branche und die zuständigen Behörden aus langjähriger praktischer Erfahrung und haben bereits zahlreiche Unternehmen beim erfolgreichen Markteintritt begleitet. Unsere Mandanten sind sowohl etablierte Rüstungsunternehmen als auch Neueinsteiger aus verschiedenen Technologiebereichen, die von den Wachstumschancen der Verteidigungsindustrie profitieren möchten. Als Dozent für Exportkontrolle in der Rüstungstechnik bei der TANGENS Wirtschaftsakademie und Mitglied im BITKOM und BDSV verfügen wir über ein breites Netzwerk und kontinuierlichen Zugang zu aktuellen Entwicklungen in der Branche. Unser interdisziplinäres Verständnis hilft uns dabei, sowohl die rechtlichen als auch die technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Rüstungsbranche zu durchdringen. Wir erkennen die Trennlinie zwischen echten juristischen Anforderungen und Overcompliance und entwickeln pragmatische Lösungen, die sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Ihre Vorteile

Als spezialisierte Fachkanzlei für Exportkontrolle in der Rüstungsbranche bieten wir Ihnen einzigartige Vorteile bei der Navigation durch die komplexen rechtlichen Anforderungen. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der strategischen und operativen Beratung von Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie verfügen wir über tiefgreifende Branchenkenntnisse und ein etabliertes Netzwerk von Spezialisten aus der Rüstungsbranche. Als Dozent für Exportkontrolle in der Rüstungstechnik bei der TANGENS Wirtschaftsakademie sind wir stets über die neuesten Entwicklungen informiert und können Ihnen praxisrelevante Beratung bieten. Unsere interdisziplinäre Arbeitsweise mit spezialisierten Ingenieurberatungsbüros ermöglicht es uns, auch komplexe technische Anforderungen rechtskonform zu bewältigen.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Außenwirtschaftsrecht

Der Markteintritt erfordert eine systematische Herangehensweise mit Portfolio- und Zielmarktanalyse, Partner-Screening, Risiko-Mapping und Meilensteinplanung. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur genehmigungsfähigen Lieferkette und erläutern alle relevanten Genehmigungsarten.

Die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie und erhöhte NATO/EU-Ausgabenziele schaffen erhebliche Marktchancen. Wir übersetzen industriepolitische Signale in konkrete, rechtskonforme Geschäftsmodelle und identifizieren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Der Übergang erfordert die Beachtung spezieller Standards wie STANAGs, AOPs, AECTP und MIL-STD-Spezifikationen. Wir arbeiten mit spezialisierten Ingenieurberatungsbüros zusammen, um EMV-, Umwelt- und Produktsicherheitsanforderungen rechtskonform umzusetzen.

Die Klassifizierung erfolgt anhand der EU-Militärgüterliste und Dual-Use-Anhänge basierend auf technischen Parametern und Einsatzfeldern. Wir erstellen dokumentierte Klassifizierungspfade, die prüfsicher für BAFA und Hauptzollämter sind.

Die Richtlinie 2009/43/EG ermöglicht vereinfachte Genehmigungsverfahren durch Einzel-, Global- und Allgemeingenehmigungen sowie Unternehmenszertifizierungen. Wir optimieren Ihre Prozesse für wiederkehrende EU-interne Verbringungen.

Allgemeine Genehmigungen können Lieferketten erheblich beschleunigen. Wir bewerten passende Optionen, unterstützen bei der Registrierung in ELAN-K2 und implementieren die erforderlichen Melde- und Dokumentationspflichten.

US-Origin-Anteile, ITAR/USML-Bestimmungen und FDPR-Regeln können erhebliche Auswirkungen haben. Wir analysieren extraterritoriale US-Bezüge und integrieren erforderliche US-Lizenzen in Ihre Compliance-Strategie.

Ein ICP umfasst Rollen, Screening-Prozesse, Meldewesen, Workflows und Audits nach Best-Practice-Standards. Wir entwickeln skalierbare Lösungen, die auch für KMU prüffest und praktikabel sind.

Professionelle Kommunikation ist essentiell. Wir erstellen antragsreife Unterlagen, koordinieren Behördenkommunikation und können durch Prüfungssoftware Außenwirtschaftsprüfungen simulieren, um Sie optimal vorzubereiten.

Das REKG wurde nicht weiterverfolgt, daher sichern wir Projekte auf Basis des geltenden Rechts ab. Diese Rechtssicherheit ermöglicht verlässliche Planungen, während wir künftige Gesetzesinitiativen kontinuierlich beobachten.