Planen Sie den Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie?
Die Exportkontrolle für Rüstungsunternehmen stellt eines der anspruchsvollsten Gebiete des Außenwirtschaftsrechts dar und erfordert sowohl tiefes juristisches als auch technisches Verständnis. Unsere Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der strategischen und operativen Beratung von Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie. Wir begleiten sowohl Neueinsteiger als auch etablierte Unternehmen beim strukturierten Markteintritt, von der ersten Planung bis zur genehmigungsfähigen Lieferkette. Als Dozent für Exportkontrolle in der Rüstungstechnik bei der TANGENS Wirtschaftsakademie und Mitglied im BITKOM und BDSV verfügen wir über ein breites Netzwerk und tiefgreifende Branchenkenntnis.
Die „Zeitenwende“ und die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie eröffnen erhebliche Wachstumschancen, die wir für Sie in konkrete, rechtskonforme Geschäftsmodelle übersetzen. Wir arbeiten als Boutiquenkanzlei in diesem sehr speziellen Beratungsbereich seit über 15 Jahren und kennen die Branche und die zuständigen Behörden.
Rechtsanwalt, M. A. (BWL)
Im Außenwirtschaftsrecht
Der Einstieg in die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erfordert eine systematische Herangehensweise, die von der ersten Idee bis zur genehmigungsfähigen Lieferkette alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Für Unternehmen mit oder ohne Vorerfahrung in der SVI beraten wir bei der Entwicklung eines Markteintrittsplans: Portfolio- und Zielmarktanalyse, Partner- und Supply-Chain-Screening, Risiko-Mapping (Exportkontrolle/Sanktionen), Meilensteinplanung bis zur ersten Lieferung. Wir erläutern, schulen und definieren Schritt für Schritt die einschlägigen Genehmigungsarten (Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter, Dual-Use), Endverbleibs-Nachweise und politische Abwägungskriterien. Unser strukturierter Ansatz minimiert Risiken und maximiert Ihre Erfolgschancen beim Markteintritt. Wir berücksichtigen dabei sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die praktischen Herausforderungen der Rüstungsbranche.
Die sicherheitspolitische „Zeitenwende“ und die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie vom 4. Dezember 2024 bieten erhebliche Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Wir übersetzen die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie in konkrete Geschäftsmodelle: priorisierte Fähigkeitsfelder, Partner- und Konsortialmodelle, Kapazitätsausbau, Financing- und Förderpfade. Unsere Empfehlungen verbinden industriepolitische Chancen mit rechtskonformer Exportkontrolle – damit Investitionen planungssicher, förderfähig und genehmigungskonform sind. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen und von den strukturellen Veränderungen im Verteidigungssektor zu profitieren. Dabei berücksichtigen wir sowohl kurzfristige Marktchancen als auch langfristige strategische Entwicklungen.
Die Verteidigungsausgaben in NATO und EU steigen erheblich an und schaffen neue Marktchancen für die Rüstungsindustrie. Der NATO-Gipfel 2025 in Den Haag setzte das neue Ausgabenziel von 3,5 % BIP für klassische Verteidigung und 1,5 % für verteidigungsrelevante Investitionen; die EU flankiert dies mit dem White Paper for European Defence – Readiness 2030 und dem ReArm Europe Plan zur Verstärkung von Finanzierung und Beschaffung. Nationale Fähigkeitspläne verdeutlichen den europäischen Bedarf an Systemen, Munition, Luftverteidigung, Aufklärung, Cyber und Resilienz. Wir leiten daraus tragfähige Möglichkeiten für Ihren Markteintritt ab. Unser Ansatz verbindet Marktanalyse mit rechtlicher Bewertung, um Ihnen sowohl lukrative als auch rechtskonforme Geschäftsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Der Übergang von zivilen zu militärischen Produkten erfordert die Beachtung spezieller technischer Standards und Normen. Wir arbeiten interdisziplinär mit einem auf Rüstungstechnik spezialisierten Ingenieurberatungsbüro zusammen, um den Übergang von zivilen zu militärischen Produkten für unsere Mandanten zu begleiten. Dazu ermitteln und prüfen wir die einschlägigen militärischen Normen, Testvorgaben und Nachweismethoden – insbesondere im Hinblick auf Umweltbeständigkeit, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sowie funktionale Produktsicherheit. Grundlage bilden internationale militärische Standards wie STANAGs, AOPs, AECTP-300/400/500 sowie einschlägige MIL-STD-Spezifikationen (z. B. MIL-STD-810, MIL-STD-461, MIL-STD-882). Wir unterstützen die Planung, Durchführung und Dokumentation von Nachweisführungen für Betriebsfestigkeit unter extremen klimatischen, mechanischen und elektromagnetischen Belastungen sowie für Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Auslösen, Systemversagen oder gefährliche Fehlfunktionen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die frühzeitige Berücksichtigung dieser Anforderungen bereits in der Konzept- und Designphase, um spätere kostenintensive Nachbesserungen und Qualifikationsabbrüche zu vermeiden.
Die rechtliche Einordnung von Rüstungsprojekten erfordert eine präzise Analyse der verschiedenen Rechtsebenen und Genehmigungsverfahren. Wir qualifizieren Ihr Vorhaben entlang des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP (acht Genehmigungskriterien), gleichen gegen die Gemeinsame Militärgüterliste der EU, der deutschen AWV und dem AWG ab und prüfen Pflichten nach der VO (EU) 2021/821 (Dual-Use), als Basis für Ihre Antragsstrategie. Dabei nehmen wir auch die politische Lage auf Ihrem Zielmarkt in den Blick und bewerten die Erfolgsaussichten für positive Antragsbescheidungen. Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine realistische Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit Ihrer Projekte zu geben und gleichzeitig Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Für Lieferungen innerhalb der EU bietet die Richtlinie 2009/43/EG erhebliche Vereinfachungsmöglichkeiten gegenüber traditionellen Einzelgenehmigungsverfahren. Wir prüfen für Sie die Richtlinie 2009/43/EG: Einzel-, Global- und Allgemeingenehmigungen, Unternehmenszertifizierung nach Art. 9 und deren Einsatz in Serienketten. Wir richten Prozesse auf wiederkehrende Verbringungen aus, beraten zur AGG Nr. 28 und implementieren Melde- und Dokumentationspflichten. Dabei entwickeln wir für Sie Strategien zur optimalen Nutzung der verfügbaren Genehmigungsoptionen und zur Minimierung des administrativen Aufwands. Unser Ziel ist es, Ihre Lieferketten innerhalb der EU effizient und rechtskonform zu gestalten.
Allgemeine Genehmigungen können Ihre Lieferketten erheblich beschleunigen und gleichzeitig für Rechtssicherheit sorgen. Wir prüfen für Sie passende Allgemeine Genehmigungen und verankern Registrierung, Meldewesen und Aktenführung in ELAN-K2. Wir bewerten, wann der Wechsel von Einzel- zu Allgemeingenehmigungen Ihre Lieferkette belastbar beschleunigen kann, ohne die rechtliche Compliance zu gefährden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Implementierung der erforderlichen Dokumentations- und Meldepflichten. Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, die Effizienzvorteile von Allgemeinen Genehmigungen optimal zu nutzen.
Das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) wurde in der 20. Wahlperiode nicht weiterverfolgt (Mitteilung des Bundestags vom Februar 2025). Wir sichern Projekte auf Grundlage des geltenden Rechts (KWKG, AWG/AWV, EU-Recht) ab und beobachten künftige Gesetzesinitiativen im Rüstungsbereich. Diese realistische Bewertung der aktuellen Rechtslage ermöglicht es Ihnen, Ihre Planungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage aufzubauen, ohne von unsicheren legislativen Entwicklungen abhängig zu sein. Gleichzeitig monitoren wir kontinuierlich mögliche neue Gesetzesinitiativen und bereiten Sie proaktiv auf potenzielle Änderungen vor.
Eine präzise Klassifizierung Ihrer Produkte und Technologien ist die Grundlage für alle weiteren exportkontrollrechtlichen Maßnahmen. Auf Basis der EU-Militärgüterliste und den Anhängen zur Dual-Use-VO klassifizieren wir einzelne Güter oder ganze Produktportfolios auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Datenblättern und technischen Parametern, Funktionen und Produkteinsatzfeldern. Das Ergebnis ist ein dokumentierter Klassifizierungspfad, prüfsicher für BAFA und Hauptzollämter. Bei komplexen technischen Sachverhalten arbeiten wir mit einem interdisziplinären Team aus Juristen, Ingenieuren und Informatikern zusammen. Unsere Klassifizierungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen größtmögliche Rechtssicherheit und Transparenz zu bieten.
Ein effektives Internal Compliance Programm ist unerlässlich für die rechtskonforme Tätigkeit in der Rüstungsbranche. Wir implementieren ein ICP nach Best-Practice-Standards: Rollen (Exportkontrollbeauftragte/r, Vier-Augen-Prinzip), Güter-/End-Use- und Sanktionslisten-Screening, AGG-Meldewesen, ELAN-K2-Workflows, Audit-Trail, Schulungen und interne Audits. Für KMU gestalten wir skalierbare Abläufe, die trotz schlanker Organisation prüffest sind. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen der Rüstungsbranche und entwickeln für Sie praxistaugliche Lösungen. Unser Ziel ist es, Compliance nahtlos in Ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.
US-rechtliche Anknüpfungspunkte können auch für deutsche Rüstungsunternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Wir prüfen extraterritoriale US-Bezüge (US-Origin-Anteile, De-minimis-Schwellen, FDPR-Regeln, ITAR/USML). Wir integrieren erforderliche US-Lizenzen (z. B. TAAs/MLAs) in Ihre Compliance-Strategie. Dabei analysieren wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die praktischen Auswirkungen auf Ihre Geschäftstätigkeit. Unser internationales Netzwerk ermöglicht es uns, auch komplexe transatlantische Rüstungsprojekte rechtssicher zu begleiten. Wir entwickeln für Sie Strategien zur Minimierung US-rechtlicher Risiken bei gleichzeitiger Maximierung Ihrer Geschäftsmöglichkeiten.
Eine professionelle Kommunikation mit den Behörden ist essentiell für den Erfolg in der Rüstungsbranche. Wir erstellen antragsreife Unterlagen, koordinieren Rückfragen, bereiten Management-Briefings vor und begleiten Vor-Ort-Prüfungen. Wir machen einen Health-Check-Exportkontrolle und können Außenwirtschaftsprüfungen dank Einsatz von Prüfungssoftware „simulieren“. Klassifizierungen, Endverbleibs-Nachweise, AGG-Meldungen, Liefer-/Service-Prozesse, Schulungen, ICP-Nachweise und ELAN-K2-Auswertungen – für beanstandungsfreie Außenwirtschaftsprüfungen. Unser Ziel ist es, Sie optimal auf behördliche Kontakte vorzubereiten und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Markteintrittspläne, bestehenden Produkte oder geplanten Entwicklungen sowie die relevanten rüstungsrechtlichen Anforderungen. Wir bewerten potentielle Chancen und Risiken und entwickeln erste strategische Empfehlungen. Alle Beratungsleistungen können digital per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail erbracht werden.
Auf Basis der Erstanalyse entwickeln wir für Sie eine umfassende Markteintrittsstrategie oder optimieren Ihre bestehenden Compliance-Strukturen. Wir berücksichtigen dabei sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die industriepolitischen Chancen der "Zeitenwende" und entwickeln praxistaugliche Umsetzungskonzepte.
Wir begleiten Sie bei der praktischen Implementierung der entwickelten Strategien und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Von der ersten Genehmigungsbeantragung bis zur erfolgreichen Marktpräsenz unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Branchenerfahrung und unserem Netzwerk von Spezialisten.
Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht arbeitet seit mehr als 15 Jahren als Boutiquenkanzlei in der sehr speziellen Beratung von Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Wir kennen die Branche und die zuständigen Behörden aus langjähriger praktischer Erfahrung und haben bereits zahlreiche Unternehmen beim erfolgreichen Markteintritt begleitet. Unsere Mandanten sind sowohl etablierte Rüstungsunternehmen als auch Neueinsteiger aus verschiedenen Technologiebereichen, die von den Wachstumschancen der Verteidigungsindustrie profitieren möchten. Als Dozent für Exportkontrolle in der Rüstungstechnik bei der TANGENS Wirtschaftsakademie und Mitglied im BITKOM und BDSV verfügen wir über ein breites Netzwerk und kontinuierlichen Zugang zu aktuellen Entwicklungen in der Branche. Unser interdisziplinäres Verständnis hilft uns dabei, sowohl die rechtlichen als auch die technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Rüstungsbranche zu durchdringen. Wir erkennen die Trennlinie zwischen echten juristischen Anforderungen und Overcompliance und entwickeln pragmatische Lösungen, die sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Als spezialisierte Fachkanzlei für Exportkontrolle in der Rüstungsbranche bieten wir Ihnen einzigartige Vorteile bei der Navigation durch die komplexen rechtlichen Anforderungen. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der strategischen und operativen Beratung von Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie verfügen wir über tiefgreifende Branchenkenntnisse und ein etabliertes Netzwerk von Spezialisten aus der Rüstungsbranche. Als Dozent für Exportkontrolle in der Rüstungstechnik bei der TANGENS Wirtschaftsakademie sind wir stets über die neuesten Entwicklungen informiert und können Ihnen praxisrelevante Beratung bieten. Unsere interdisziplinäre Arbeitsweise mit spezialisierten Ingenieurberatungsbüros ermöglicht es uns, auch komplexe technische Anforderungen rechtskonform zu bewältigen.
Häufig gestellte Fragen zum Außenwirtschaftsrecht
Der Markteintritt erfordert eine systematische Herangehensweise mit Portfolio- und Zielmarktanalyse, Partner-Screening, Risiko-Mapping und Meilensteinplanung. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur genehmigungsfähigen Lieferkette und erläutern alle relevanten Genehmigungsarten.
Die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie und erhöhte NATO/EU-Ausgabenziele schaffen erhebliche Marktchancen. Wir übersetzen industriepolitische Signale in konkrete, rechtskonforme Geschäftsmodelle und identifizieren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Der Übergang erfordert die Beachtung spezieller Standards wie STANAGs, AOPs, AECTP und MIL-STD-Spezifikationen. Wir arbeiten mit spezialisierten Ingenieurberatungsbüros zusammen, um EMV-, Umwelt- und Produktsicherheitsanforderungen rechtskonform umzusetzen.
Die Klassifizierung erfolgt anhand der EU-Militärgüterliste und Dual-Use-Anhänge basierend auf technischen Parametern und Einsatzfeldern. Wir erstellen dokumentierte Klassifizierungspfade, die prüfsicher für BAFA und Hauptzollämter sind.
Die Richtlinie 2009/43/EG ermöglicht vereinfachte Genehmigungsverfahren durch Einzel-, Global- und Allgemeingenehmigungen sowie Unternehmenszertifizierungen. Wir optimieren Ihre Prozesse für wiederkehrende EU-interne Verbringungen.
Allgemeine Genehmigungen können Lieferketten erheblich beschleunigen. Wir bewerten passende Optionen, unterstützen bei der Registrierung in ELAN-K2 und implementieren die erforderlichen Melde- und Dokumentationspflichten.
US-Origin-Anteile, ITAR/USML-Bestimmungen und FDPR-Regeln können erhebliche Auswirkungen haben. Wir analysieren extraterritoriale US-Bezüge und integrieren erforderliche US-Lizenzen in Ihre Compliance-Strategie.
Ein ICP umfasst Rollen, Screening-Prozesse, Meldewesen, Workflows und Audits nach Best-Practice-Standards. Wir entwickeln skalierbare Lösungen, die auch für KMU prüffest und praktikabel sind.
Professionelle Kommunikation ist essentiell. Wir erstellen antragsreife Unterlagen, koordinieren Behördenkommunikation und können durch Prüfungssoftware Außenwirtschaftsprüfungen simulieren, um Sie optimal vorzubereiten.
Das REKG wurde nicht weiterverfolgt, daher sichern wir Projekte auf Basis des geltenden Rechts ab. Diese Rechtssicherheit ermöglicht verlässliche Planungen, während wir künftige Gesetzesinitiativen kontinuierlich beobachten.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu