Stehen Sie vor der Frage, ob Ihre Mitarbeitenden die aktuellen Anforderungen des Exportkontrollrechts wirklich kennen – und ob Ihr Unternehmen im Ernstfall einer Außenwirtschaftsprüfung standhält? Wissen Sie, ob Ihr Vertrieb, Ihre Logistikabteilung und Ihr Einkauf im Tagesgeschäft tatsächlich regelkonform handeln?
Seminare zur Exportkontrolle sind mehr als Wissensvermittlung. Sie sind ein gezieltes Instrument zur Risikoreduzierung – für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind und die wachsenden Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts systematisch beherrschen wollen. Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) sowie zahlreiche EU-Sanktionsregime bilden ein dichtes Regelwerk, das Mitarbeitende auf allen Ebenen betrifft.
Fehlendes Wissen ist im Exportkontrollrecht keine Entschuldigung – es ist ein Haftungsrisiko. Gleichzeitig ist es vermeidbar. Ein praxisorientiertes Seminar zur Exportkontrolle bringt Ihre Teams auf den aktuellen Stand, vermittelt konkrete Handlungskompetenzen und schafft die Grundlage für ein belastbares internes Compliance-System.
Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht bietet maßgeschneiderte Schulungen und Seminare für Unternehmen aller Größen und Branchen an – als Einzelveranstaltung oder als Teil eines umfassenden Compliance-Programms, bundesweit und auf Wunsch auch als Inhouse-Format oder per Videokonferenz.
Rechtsanwalt, M. A. (BWL)
Wer im internationalen Handel tätig ist, muss die rechtlichen Grundlagen des Exportkontrollrechts kennen. Das Grundlagenseminar vermittelt einen strukturierten Überblick über das gesamte Regelwerk: von den nationalen Vorschriften des AWG und der AWV über die EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) bis hin zu den einschlägigen EU-Sanktionsregimen. Teilnehmende lernen, welche Güter, Technologien und Software der Exportkontrolle unterliegen, wann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist und welche Konsequenzen Verstöße haben können. Das Seminar richtet sich an Einsteiger sowie an Mitarbeitende, die ihre Grundkenntnisse aktualisieren möchten, und ist als Einstieg in weiterführende Seminare geeignet.
Die korrekte Klassifizierung von Gütern, Technologien und Software ist die Grundvoraussetzung jeder Exportkontroll-Compliance. Dieses Seminar vermittelt, wie Unternehmen ihre Produkte systematisch anhand von Anhang I der VO (EU) 2021/821 und – sofern nationale Regelungen einschlägig sind – der Ausfuhrliste zur AWV klassifizieren. Behandelt werden die Aufbaulogik der Kontrolllisten, typische Klassifizierungsfehler und deren Folgen sowie der Prozess der verbindlichen Klassifizierungsanfrage beim BAFA. An konkreten Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Branchen – darunter Maschinenbau, Elektrotechnik, IT und Medizintechnik – wird die Klassifizierung schrittweise erarbeitet. Teilnehmende sind nach dem Seminar in der Lage, die Klassifizierung in ihrem Unternehmen eigenständig zu strukturieren und zu dokumentieren.
Sanktionsregime der EU, der UN und der USA verändern sich dynamisch und treffen Unternehmen oft unvorbereitet. Dieses Seminar gibt einen strukturierten Überblick über die aktuell geltenden Embargos und Sanktionsprogramme, deren rechtliche Grundlagen und die praktischen Auswirkungen auf Lieferbeziehungen, Zahlungsabwicklung und Vertragsgestaltung. Behandelt werden typische Ausnahmetatbestände (z. B. für humanitäre Güter), die Anforderungen an eine rechtskonforme Sanktionsprüfung sowie die Frage, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, wenn bestehende Geschäftsbeziehungen von neuen Sanktionen erfasst werden. Das Seminar richtet sich an Compliance-Verantwortliche, Exportkontrollbeauftragte und Führungskräfte in exportorientierten Unternehmen.
Das Screening von Geschäftspartnern, Empfängern und Transaktionsbeteiligten gegen einschlägige Sanktionslisten ist eine der zentralen operativen Pflichten im Exportkontrollrecht. Diese Schulung vermittelt, welche Listen zu prüfen sind (EU-Konsolidierte Liste, UN-Sanktionslisten, OFAC SDN List, US Commerce Entity List u. a.), wie ein regelkonformer Screening-Prozess aufgebaut wird und welche Anforderungen an die Dokumentation bestehen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Umgang mit Treffermeldungen (False Positives und echte Treffer) sowie auf der Frage, wie häufig und anlassbezogen ein Screening durchgeführt werden muss. Teilnehmende erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Implementierung in ihrem Unternehmen.
Das chinesische Export Control Law (ECL) ist seit 2020 in Kraft und entfaltet zunehmend Wirkung auf deutsche Unternehmen, die Vorprodukte, Technologien oder Software aus China beziehen oder durch China leiten. Dieses Seminar vermittelt die Grundzüge des ECL, die relevanten Kontrollgüter und Listungen sowie die Frage, welche Pflichten für Unternehmen außerhalb Chinas entstehen können. Behandelt werden auch die Wechselwirkungen zwischen dem ECL und dem EU-Exportkontrollrecht sowie konkrete Compliance-Maßnahmen für deutsche Unternehmen. Das Seminar richtet sich an Einkäufer, Supply-Chain-Verantwortliche und Compliance-Teams in Unternehmen mit Lieferkettenbezug zu China.
Ein funktionierendes Internal Compliance Program (ICP) ist das Rückgrat rechtssicherer Exportkontroll-Compliance. Dieses Aufbauseminar richtet sich an Unternehmen, die ein ICP neu einführen oder ihr bestehendes System weiterentwickeln wollen. Behandelt werden Aufbau, Inhalt und Implementierung eines ICP nach den Anforderungen des BAFA und der EU-Dual-Use-Verordnung (Art. 20 VO (EU) 2021/821), die Rolle des Exportkontrollbeauftragten, Risikobewertungsprozesse, Dokumentationsanforderungen und interne Audit-Strukturen. Das Seminar verbindet rechtliche Grundlagen mit konkreten Praxisempfehlungen und liefert ein strukturiertes Mustergerüst, das Unternehmen direkt in ihre eigenen Abläufe übertragen können.
Exportkontroll-Compliance betrifft nicht nur die Rechtsabteilung. Vertriebsmitarbeiter müssen Red Flags in Kundenanfragen erkennen, Einkäufer müssen Lieferantenbeziehungen auf Embargobezüge prüfen, und Logistikverantwortliche müssen sicherstellen, dass Ausfuhranmeldungen korrekt erfolgen. Unsere Inhouse-Schulungen sind abteilungsspezifisch konzipiert und vermitteln jeweils die relevanten Kenntnisse für den konkreten Arbeitsalltag der jeweiligen Zielgruppe. Format, Dauer und Schwerpunkte werden individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Die Schulungen können als Präsenzveranstaltung oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
Exportkontrollbeauftragte stehen vor der Aufgabe, ein komplexes und sich stetig veränderndes Regelwerk in unternehmensinterne Prozesse zu übersetzen. Unser Coaching-Angebot richtet sich an neu ernannte wie auch erfahrene Exportkontrollbeauftragte, die ihre Kenntnisse vertiefen, ihr ICP weiterentwickeln oder sich auf eine bevorstehende Außenwirtschaftsprüfung vorbereiten wollen. Im Mittelpunkt stehen individuelle Fragestellungen aus dem konkreten Unternehmenskontext – von der Güterklassifizierung über das Screening-System bis zur Vorbereitung auf behördliche Kontrollen.
Sanktionspakete werden kurzfristig beschlossen und entfalten sofortige Wirkung. Unternehmen, die von neuen Sanktionsmaßnahmen betroffen sind, benötigen schnelle und rechtssichere Orientierung. Wir bieten kurzfristig buchbare Seminare zu aktuellen Entwicklungen in bestehenden Sanktionsprogrammen sowie zu neuen Sanktionsregimen an – zugeschnitten auf die konkrete Betroffenheit Ihres Unternehmens. Diese Formate können binnen kurzer Zeit als Videoseminar realisiert werden und eignen sich für Compliance-Teams, Geschäftsleitungen und Beraterkreise gleichermaßen.
In einem kostenlosen Erstgespräch – per Telefon oder Videokonferenz – klären wir Ihren konkreten Schulungsbedarf, die relevanten Rechtsgebiete und Zielgruppen in Ihrem Unternehmen sowie das geeignete Format und den zeitlichen Rahmen.
Auf Basis des Erstgesprächs entwickeln wir ein individuell zugeschnittenes Seminarkonzept. Inhalte, Schwerpunkte, Tiefe und Format werden an Ihre Branche, Ihre Exportmärkte und die Vorkenntnisse Ihrer Mitarbeitenden angepasst – kein Standardprogramm von der Stange.
Das Seminar wird zum vereinbarten Termin durchgeführt – bundesweit als Präsenzveranstaltung, per Videokonferenz oder als kombiniertes Format. Im Anschluss erhalten Teilnehmende auf Wunsch Unterlagen zur Nachbereitung. Offene Fragen aus dem Seminar können in einer Nachfrage-Session geklärt werden.
Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht ist auf das gesamte Spektrum des Außenwirtschafts- und Exportkontrollrechts ausgerichtet – von der präventiven Compliance-Beratung bis zur Vertretung in Behördenverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung im Außenwirtschafts- und Zollrecht begleiten wir Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen bei der täglichen Herausforderung regelkonformer Exportpraxis.
Unser Schulungs- und Seminarangebot ist unmittelbar aus der Praxis heraus entwickelt. Wir wissen, wo in Unternehmen die typischen Schwachstellen liegen – weil wir sie bei Außenwirtschaftsprüfungen, in Bußgeldverfahren und bei der Implementierung von ICP-Systemen täglich erleben. Dieses Wissen fließt direkt in unsere Seminare ein.
Unsere Mandantenstruktur umfasst international tätige KMU ebenso wie börsennotierte Konzerne, u.a. aus dem Anlagen- und Maschinenbau, der Elektrotechnik, der Medizintechnik, der petrochemischen Industrie, der Nachrichtentechnik und der wehrtechnischen Industrie. Diese Branchentiefe ermöglicht es uns, Seminarinhalte präzise auf die jeweilige Unternehmensrealität zuzuschneiden.
Die Beratung erfolgt bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Inhouse-Seminare werden nach Absprache auch beim Mandanten vor Ort durchgeführt. Unser interdisziplinärer Ansatz – juristisch, wirtschaftlich und technisch – ist besonders dort gefragt, wo Exportkontrolle auf komplexe Produkte und internationale Lieferketten trifft.
Praxisrelevanz statt Theoriepapier. Unsere Seminare basieren auf realen Fallkonstellationen aus der Beratungspraxis – keine abstrakten Gesetzestexte, sondern anwendbares Wissen für den Unternehmensalltag.
Aktualität. Das Exportkontrollrecht verändert sich schnell. Sanktionspakete, Güterlistenaktualisierungen und neue Behördenpraxis fließen unmittelbar in unsere Seminarinhalte ein.
Individuelle Zuschneidung. Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Wir stimmen Inhalte, Tiefe und Format auf Ihre Branche, Ihre Exportmärkte und die Vorkenntnisse Ihrer Teilnehmenden ab.
Rechtssicherheit. Alle Seminarinhalte werden von einem auf Außenwirtschaftsrecht fokussierten Rechtsanwalt vermittelt – mit klarer Verankerung in den einschlägigen Rechtsgrundlagen.
Flexibilität. Bundesweite Verfügbarkeit, Präsenz- oder Videoformat, Inhouse oder extern – wir passen uns Ihrem Terminkalender und Ihrer Organisationsstruktur an.
Nachweisbarkeit. Seminarteilnahmen werden dokumentiert und können als Beleg für Schulungsmaßnahmen im Rahmen Ihres ICP gegenüber dem BAFA nachgewiesen werden.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu