Stehen Sie vor der Herausforderung, KI-Technologien exportkontrollkonform zu implementieren?
Benötigen Sie rechtssichere Beratung zur Klassifizierung von KI-Systemen nach den aktuellen Exportkontrollbestimmungen? Die Exportkontrolle und Künstliche Intelligenz bilden ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das sowohl tiefes technisches als auch juristisches Verständnis erfordert. Unsere Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht verfügt über 15 Jahre strategische Beratungspraxis im gesamten Außenwirtschaftsrecht und hat sich auf das Schnittfeld von Exportkontrolle und KI-Technologien spezialisiert. Wir begleiten Unternehmen, die KI-Modelle einführen oder bereits nutzen und dabei unions- und drittstaatliches Außenwirtschaftsrecht berücksichtigen müssen.
Mit unserem interdisziplinären Ansatz verbinden wir juristische Expertise mit technologischem Verständnis und entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Durch unsere Mitgliedschaft in Facharbeitsgruppen des BITKOM bleiben wir kontinuierlich über die neuesten Entwicklungen informiert und können Ihnen stets aktuelle Beratung bieten.
Zur Lektüre als Einstieg in dieses Themenfeld empfehlen wir den Aufsatz von Höft/Meixner: „Exportkontrolle und Künstliche Intelligenz – Kontrollbedürfnisse in der digitalen Transformation“, veröffentlicht in der ZASA 09/2025, sowie die Schulungsreihe „Exportkontrolle & KI“ von RA Kay Höft bei der TANGENS Wirtschaftsakademie.
Rechtsanwalt, M. A. (BWL)
Die digitale Transformation verändert traditionelle Wertschöpfungsketten grundlegend und stellt das Exportkontrollrecht vor neue Herausforderungen. Wir analysieren die betrieblichen Datenflüsse (Routing der Datenwege, Serverstandorte, Cloudservices, Ermittlung von Speicherort und Nutzungsort bei KI-Modellen) und prüfen, wo Exportkontrollrecht – insbesondere die EU Dual-Use-VO und die US EAR – eingreift. Unsere Analyse umfasst die Bewertung von Software-as-a-Service-Angeboten, Cloud-Computing-Diensten und grenzüberschreitenden Datenverarbeitungsprozessen. Wir helfen Ihnen dabei, die komplexen Zusammenhänge zwischen technischer Implementierung und rechtlichen Anforderungen zu verstehen und entwickeln für Sie praxistaugliche Compliance-Strategien. Durch unsere tiefe Technologiekompetenz können wir auch komplexe KI-Architekturen rechtlich einordnen und bewerten. Dabei berücksichtigen wir sowohl die aktuellen Rechtsnormen als auch die sich entwickelnde Regulierungspraxis der Behörden.
Die Klassifizierung von KI-relevanten Gütern erfordert sowohl technisches als auch juristisches Verständnis der komplexen Güterlisten. Wir klassifizieren Hardware (Server, Router, „advanced computing“ ICs), Software, Schnittstellen und Technologien gemäß aller relevanten Güterlisten (z. B. Kategorien 3A/D, 4A/D, 5A/D des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung, der US CCL und nationaler Zusatzlisten der 900er-Serien). Bei Bedarf arbeiten wir mit einem interdisziplinären Team aus Juristen, Ingenieuren und Informatikern zusammen, um auch hochkomplexe technische Sachverhalte rechtssicher zu bewerten. Unsere Klassifizierungen sind dokumentiert und prüfsicher für BAFA und Hauptzollämter aufbereitet. Wir berücksichtigen dabei auch die neuesten Entwicklungen in der KI-Verordnung und deren Auswirkungen auf die Exportkontrolle. Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf die sich entwickelnden Standards für „advanced computing“ und deren praktische Anwendung.
Künstliche Intelligenz bietet große Potentiale für die Optimierung von Trade-Compliance-Prozessen, bringt aber auch neue rechtliche Herausforderungen mit sich. Wir bewerten und begleiten die Implementierung von KI-gestützten Screening-, Klassifizierungs- und Exportkontroll-Tools und stimmen diese mit internen Kontrollprogrammen (ICP) und Zollprozessen ab. Dabei analysieren wir die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen, bewerten deren Zuverlässigkeit und entwickeln geeignete Qualitätskontrollmechanismen. Wir helfen Ihnen auch bei der rechtlichen Bewertung automatisierter Entscheidungsprozesse und der Implementierung angemessener menschlicher Kontrollinstanzen. Unser Ziel ist es, die Effizienzvorteile von KI-Tools zu nutzen, ohne die rechtliche Compliance zu gefährden. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Anforderungen der Exportkontrolle als auch die Bestimmungen der KI-Verordnung.
Die rechtliche Einordnung von KI-generierten Daten stellt eine der komplexesten Herausforderungen im modernen Exportkontrollrecht dar. Wir prüfen, ob synthetische oder modellgenerierte Daten als „Technologie“ i. S. d. Allgemeinen Technologie-Anmerkung (GTN) einzustufen sind oder ob Ausnahmen (Public Domain, Art. 2 VO 2021/821) greifen. Diese Bewertung erfordert eine detaillierte Analyse der jeweiligen Datentypen, ihrer Entstehungsprozesse und ihrer potentiellen Verwendungszwecke. Wir berücksichtigen dabei auch die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Unsere Einschätzungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen größtmögliche Rechtssicherheit bei der Nutzung und dem Transfer von KI-generierten Daten zu bieten. Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf die Abgrenzung zwischen öffentlich verfügbaren Informationen und kontrollierter Technologie.
Grenzüberschreitende Datenströme und Technologietransfers im KI-Bereich unterliegen komplexen exportkontrollrechtlichen Regelungen. Wir bewerten Softwareentwicklung, Cloud-Ablagen, Code-Repos und Remote-Support nach dem materiellen Außenwirtschaftsrecht, insbesondere Ausfuhr, Verbringung, Durchfuhr, technische Unterstützung und Vermittlungstatbeständen sowie entsprechenden US-Regelungen. Dabei analysieren wir sowohl die technischen Datenflüsse als auch die dahinterliegenden rechtlichen Strukturen. Wir entwickeln für Sie Strategien zur rechtskonformen Gestaltung internationaler KI-Projekte und Kooperationen. Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf die Abgrenzung zwischen zulässigen Datenströmen und genehmigungspflichtigen Technologietransfers. Die Leistungen stimmen wir jeweils auf den konkreten Unternehmenskontext ab und dokumentieren, dass Export-, Sanktions- und Governance-Anforderungen mit der Einführung und Nutzung von KI-Systemen rechtssicher verknüpft werden können.
Die europäische KI-Regulierung entwickelt sich rasant und beeinflusst auch das Exportkontrollrecht erheblich. Wir ordnen neue EU-Rechtsakte (KI-Verordnung, KI-Haftung, Cyber Resilience Act, Data Act, Cybersolidaritätsgesetz) in bestehende Exportkontroll- und Sanktionsstrukturen ein und monitoren Leitlinien der Kommission. Dabei analysieren wir kontinuierlich die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Rechtsakten und potentielle Zielkonflikte. Wir entwickeln für Sie Strategien zur Integration der verschiedenen Compliance-Anforderungen in ein kohärentes Gesamtsystem. Unser Monitoring umfasst nicht nur die Rechtsnormen selbst, sondern auch deren praktische Umsetzung durch die Behörden und die Entwicklung der Verwaltungspraxis. Dadurch können wir Ihnen stets aktuelle und praxisrelevante Beratung bieten.
Die US-amerikanischen Exportkontrollbestimmungen haben aufgrund ihrer extraterritorialen Wirkung auch für deutsche Unternehmen erhebliche Bedeutung. Wir bewerten die „Advanced Technologies“-Initiativen, die AI Diffusion Rule und die 0Y521-Serien (z. B. 0D521) mit Blick auf Re-Export- und De-Minimis-Vorgaben. Dabei analysieren wir die Auswirkungen der sich ständig ändernden US-Bestimmungen auf Ihre KI-Projekte und entwickeln Strategien zur Risikominimierung. Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf die Wechselwirkungen zwischen EU- und US-Recht und potentielle Konflikte zwischen den verschiedenen Rechtssystemen. Unser Ziel ist es, Ihnen auch bei komplexen transatlantischen KI-Projekten rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die unterschiedlichen Ansätze von EU, USA und China in der KI-Regulierung erfordern differenzierte rechtliche Strategien. Wir entwickeln fallbezogene Strategien für Transfers, Kooperationen und Lizenzketten zwischen divergierenden Rechtsordnungen und stimmen Lizenzentscheidungen und Vertragsklauseln aufeinander ab. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Besonderheiten der jeweiligen Rechtssysteme und deren Auswirkungen auf grenzüberschreitende KI-Projekte. Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, Ihnen auch in komplexen multinationalen Konstellationen rechtssichere Lösungen zu bieten. Wir haben Zugang zu spezialisierten Kanzleien für Regulatorik und technisches Recht in den USA, der EU und Asien zur koordinierten Bearbeitung globaler Mandate.
Die deutsche Behördenpraxis im Bereich KI und Exportkontrolle entwickelt sich kontinuierlich weiter. Wir bereiten Sie auf Prüfungen durch Hauptzollämter und Außenwirtschaftsprüfer nach der Prüfungs-Dienstvorschrift vor. Pre-Audits und „Simulation“ einer Außenwirtschaftsprüfung zur frühzeitigen Ermittlung und Vermeidung von möglichen Beanstandungen gehören zu unserem Leistungsspektrum. Durch den Einsatz von Prüfungssoftware können wir Außenwirtschaftsprüfungen realitätsnah simulieren und Sie optimal auf den Ernstfall vorbereiten. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Kommunikation mit den relevanten Behörden und können Sie auch bei laufenden Verfahren kompetent vertreten.
Eine effektive KI-Exportkontroll-Compliance erfordert umfassende Dokumentations- und Governance-Strukturen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau oder der Anpassung von Richtlinien, Checklisten und Vertragsklauseln (z. B. No-Re-Export-Verpflichtungen, Best-Efforts-Pflichten) sowie bei Schulungen für verantwortliche Mitarbeiter. Dabei berücksichtigen wir sowohl die spezifischen Anforderungen des KI-Bereichs als auch allgemeine Exportkontroll-Standards. Unser Ziel ist es, für Sie audit- und behördenfeste Dokumentationsstrukturen zu schaffen, die gleichzeitig praktikabel und effizient sind. Wir begleiten Sie auch bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung Ihrer Governance-Strukturen und deren Anpassung an neue rechtliche Entwicklungen.
In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre KI-Technologien und -Prozesse sowie die relevanten exportkontrollrechtlichen Anforderungen. Wir bewerten potentielle Risiken und entwickeln erste Lösungsansätze. Alle Beratungsleistungen können digital per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail erbracht werden.
Auf Basis der Erstanalyse entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte Compliance-Strategien, die sowohl die technischen Besonderheiten Ihrer KI-Systeme als auch die rechtlichen Anforderungen berücksichtigen. Wir verbinden dabei juristische Expertise mit technologischem Verständnis.
Wir begleiten Sie bei der praktischen Implementierung der entwickelten Maßnahmen und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Durch kontinuierliches Monitoring der rechtlichen Entwicklungen sorgen wir dafür, dass Ihre KI-Exportkontroll-Compliance stets aktuell bleibt.
Die Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung im Außenwirtschaftsrecht. Wir haben uns frühzeitig auf das Schnittfeld von Exportkontrolle und Künstlicher Intelligenz spezialisiert und begleiten Unternehmen aus verschiedensten Branchen bei der rechtskonformen Implementierung von KI-Technologien. Unsere Mandanten sind international tätige KMU sowie börsennotierte Unternehmen aus den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau, petrochemische Industrie, Nukleartechnik, Medizintechnik und Pharmazie, Elektrotechnik und kryptografische Produkte, Nachrichtentechnik sowie der wehrtechnischen Industrie. Wir denken juristisch, wirtschaftlich und technisch und entwickeln unser juristisches Bewusstsein für die ganzheitliche Beurteilung der Risikolage kontinuierlich weiter. Durch unsere Mitgliedschaft in Facharbeitsgruppen des BITKOM haben wir laufenden Austausch mit der Digitalindustrie über regulatorische Entwicklungen und Best-Practice-Standards. Wir sind international vernetzt und haben Zugang zu spezialisierten Kanzleien für Regulatorik und technisches Recht in den USA, der EU und Asien.
Als spezialisierte Fachkanzlei für Exportkontrolle und Künstliche Intelligenz bieten wir Ihnen einzigartige Vorteile in diesem hochkomplexen Rechtsgebiet. Unsere 15 Jahre strategische Beratungspraxis im gesamten Außenwirtschaftsrecht kombinieren wir mit tiefer Technologiekompetenz in KI-, Halbleiter-, Telekommunikations-, Quanten- und Rüstungstechnologien. Durch unsere kontinuierliche Beobachtung relevanter Rechtsänderungen in EU-, US- und nationalen Regimen können wir proaktiv auf neue Entwicklungen reagieren und Ihre Mandantenstrategie entsprechend anpassen. Unser praxisnaher Umsetzungsansatz verbindet rechtliche Bewertung mit der Implementierung belastbarer Prozesse, Richtlinien und Vertragsklauseln – stets mit Blick auf Audit- und Behördenfestigkeit.
Die Klassifizierung von KI-Systemen erfolgt anhand der jeweiligen technischen Parameter und Funktionen gemäß den Güterlisten der EU Dual-Use-Verordnung und der US CCL. Dabei sind sowohl Hardware-Komponenten als auch Software und Technologien zu bewerten. Eine individuelle Analyse ist unerlässlich.
Die EU-KI-Verordnung ergänzt das bestehende Exportkontrollrecht um zusätzliche Compliance-Anforderungen für KI-Systeme. Besonders Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten, die sich auf die exportkontrollrechtliche Bewertung auswirken können.
Die rechtliche Einordnung KI-generierter Daten ist komplex und hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sind Faktoren wie Entstehungsprozess, Verwendungszweck und potentielle Dual-Use-Relevanz der Daten.
KI-Tools können Trade-Compliance-Prozesse erheblich verbessern, müssen aber sorgfältig in bestehende Kontrollsysteme integriert werden. Wichtig sind angemessene Qualitätskontrollmechanismen und menschliche Kontrollinstanzen bei automatisierten Entscheidungen.
Grenzüberschreitende KI-Projekte unterliegen komplexen exportkontrollrechtlichen Anforderungen, die sowohl EU- als auch US-Bestimmungen umfassen können. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Datenströme, Technologietransfers und die Einbindung von Partnern aus verschiedenen Rechtsordnungen.
Cloud-Computing-Dienste mit KI-Funktionalitäten erfordern eine differenzierte rechtliche Bewertung, die sowohl die technische Architektur als auch die rechtlichen Strukturen der Dienstleistungserbringung berücksichtigt. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Warenbewegungen und Dienstleistungen.
Die Dokumentationsanforderungen für KI-Exportkontrolle sind umfassend und umfassen technische Spezifikationen, Klassifizierungsnachweise, Verwendungszwecke und Compliance-Verfahren. Eine systematische Dokumentation ist essentiell für die Behördenfestigkeit.
Ja, auch für kleinere Unternehmen entwickeln wir skalierbare KI-Exportkontroll-Compliance-Lösungen, die trotz schlanker Organisation prüffest und praktikabel sind. Wichtig ist eine an die Unternehmensgröße angepasste Herangehensweise.
EU und USA verfolgen unterschiedliche Ansätze in der KI-Regulierung, die sich auch auf die Exportkontrolle auswirken. Während die EU stärker auf Risiko-basierte Regulierung setzt, fokussieren die USA auf nationale Sicherheitsaspekte und technologische Führerschaft.
Branchenverbände und Fachgruppen wie der BITKOM spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Best-Practice-Standards und der Kommunikation zwischen Industrie und Regulierern. Der regelmäßige Austausch ist essentiell für eine praxisgerechte Compliance.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu