Rechtssichere Begleitung bei Unternehmenserwerben

Investitions­prüfung nach der AWV

Investitionsprüfung bei Unternehmenskäufen

Planen Sie den Erwerb eines Unternehmens in Deutschland?
Stehen Sie vor der Frage, ob Ihr Vorhaben unter die Investitionsprüfung fällt?

Die Investitionsprüfung nach der Außenwirtschaftsverordnung schützt die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Deutschland. Sie greift, wenn ausländische Investoren Anteile an deutschen Unternehmen erwerben und dadurch Einfluss gewinnen könnten. Das Verfahren ist im Außenwirtschaftsrecht verankert und folgt klaren gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist ein ausgewogener Schutz sensibler Sektoren bei gleichzeitiger Offenheit für Investitionen. Wir begleiten Sie von der frühen Risikoanalyse über die Antragsstellung bis zur Freigabe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit unserer Expertise in kritischen Infrastrukturen, Hochtechnologie und sicherheitsrelevanten Branchen sichern wir Ihnen Rechtssicherheit und verlässliche Zeitpläne für Ihre Transaktion.

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Kay Höft

Rechtsanwalt, M. A. (BWL)

Unsere Leistungen

Frühe Risikoanalyse und Deal-Strukturierung

Wir ordnen Ihr Vorhaben rechtlich ein und bewerten, ob der geplante Unternehmenserwerb unter die Investitionsprüfung nach den §§ 55-62a AWV fällt. Dabei prüfen wir sowohl das sektorübergreifende Prüfverfahren (§§ 55-59 AWV) als auch das sektorspezifische Prüfverfahren (§§ 60-62 AWV). Wir analysieren die Beteiligungsstruktur, relevante Stimmrechte, Vetorechte und besondere Informationsrechte. Auf dieser Basis entwickeln wir tragfähige Gestaltungsoptionen für Ihre Transaktion und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihr Investitionsziel erreichen können. Unser Ziel ist eine frühe Identifikation von Risiken und eine strukturierte Vorbereitung auf das Prüfverfahren.

Die Investitionsprüfung basiert auf dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung. Wir evaluieren kritische Unternehmensgegenstände nach den gesetzlichen Katalogen und prüfen, ob Ihr Vorhaben die Schutzgüter öffentliche Ordnung und Sicherheit oder wesentliche Sicherheitsinteressen berührt. Im Fokus stehen kritische Infrastrukturen, sicherheitsrelevante Technologien und strategische Dienstleistungen. Wir berücksichtigen dabei auch Zulieferketten, Datenflüsse und technische Besonderheiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung in Branchen wie Rüstungstechnik, Pharmazie, Telekommunikation, Energie und Gesundheit bringen wir die notwendige Fachkenntnis mit, um komplexe Sachverhalte rechtssicher zu beurteilen.

Wir erstellen vollständige und antragsreife Unterlagen für die Investitionsprüfung. Dazu gehören gesellschaftsrechtliche Dokumente, Beteiligungsstrukturen, technische Beschreibungen des Zielunternehmens, Endverwendungshinweise und Sicherheitsbewertungen. Wir sorgen für eine konsistente Faktenlage und klare Argumentation, die Sicherheitsaspekte sachlich und vollständig adressiert. Widersprüche und unklare Aussagen vermeiden wir konsequent. Das reduziert Rückfragen der Behörde und beschleunigt Entscheidungen. Parallel prüfen wir Meldebedarfe für AWV-Meldungen bei der Deutschen Bundesbank und bereiten diese fristgerecht vor.

Das Investitionsprüfungsverfahren folgt festgelegten Schritten und Fristen. Wir begleiten Sie durch die Vorprüfung und bei Bedarf durch das vertiefte Prüfverfahren. Wir übernehmen die strukturierte Kommunikation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bereiten Ihre Standpunkte auf und reagieren professionell auf Rückfragen. Dabei steuern wir den Informationsfluss präzise und halten alle Fristen ein. Unser Fristenmanagement sichert einen verlässlichen Zeitplan für Ihre Transaktion. Wir koordinieren alle Beteiligten und schaffen Transparenz über den Verfahrensstand.


Bei kritischen Befunden entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen praktikable Lösungen. Wir verhandeln angemessene Auflagen mit der Behörde, die Ihre Investitionsziele berücksichtigen und gleichzeitig Sicherheitsanforderungen erfüllen. Mögliche Maßnahmen sind Informationsschranken, Zustimmungsrechte, Sicherheitsprozesse oder organisatorische Trennungen. Wir erarbeiten Abhilfemaßnahmen, die eine tragfähige Balance zwischen Ihrem Investitionsziel und den Sicherheitsinteressen schaffen. Nach der Freigabe überwachen wir die Umsetzung der vereinbarten Auflagen und stellen sicher, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen.

Viele grenzüberschreitende Zahlungen und Kapitalbewegungen sind gegenüber der Deutschen Bundesbank meldepflichtig. Wir identifizieren Meldebedarfe im Rahmen Ihrer Transaktion und strukturieren die erforderlichen Daten. Wir bereiten die Meldungen vor, stimmen den richtigen Meldeweg ab und unterstützen Sie bei der fristgerechten Einreichung. Die Schnittstellen zwischen Investitionsprüfung durch das BMWK und AWV-Meldungen bei der Bundesbank behandeln wir koordiniert, damit Sie nicht durch Mehraufwand belastet werden. Unser Ziel ist eine korrekte und vollständige Meldung ohne zusätzlichen Aufwand für Ihre Teams.

Unternehmenskäufe berühren häufig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Wir verzahnen die Investitionsprüfung mit der Fusionskontrolle nach dem GWB, prüfen exportkontrollrechtliche Anforderungen nach der Dual-Use-Verordnung und berücksichtigen Sanktionsrecht. Datenschutzrechtliche und sicherheitsrechtliche Anforderungen behalten wir im Blick. Diese ganzheitliche Perspektive stellt sicher, dass Ihr Gesamtprojekt stimmig und rechtssicher bleibt. Wir arbeiten eng mit M&A-Kanzleien, Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfern zusammen, um alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Wir stellen eine vollständige Verfahrensakte zusammen und bereiten alle wesentlichen Punkte strukturiert für die Behörde auf. Wir entwickeln überzeugende Unternehmensdarstellungen und Sicherheitsbewertungen, die Ihren Fall in den richtigen Kontext setzen. Bei der Kommunikation mit dem Bundesministerium vermeiden wir unnötige Konfrontationen und suchen konstruktive Lösungen. Durch präzise Vorbereitung und professionelle Gesprächsführung schaffen wir Vertrauen bei der Behörde und beschleunigen das Verfahren. Am Ende steht die Freigabe oder eine mit Ihnen abgestimmte Auflagenlösung.

Wir starten mit einem Scoping-Gespräch und definieren gemeinsam Meilensteine, Zuständigkeiten und Zeitfenster. Wir erstellen eine Dokumentenliste und einen realistischen Zeitplan für die Einreichung. Während des Verfahrens führen wir die Kommunikation mit der Behörde, reagieren auf Rückfragen und koordinieren alle Beteiligten. Unser strukturiertes Projektmanagement gibt Ihnen jederzeit Überblick über den Verfahrensstand und sichert Qualität und Tempo. Wir bringen Ihr Projekt geordnet in das Verfahren und führen es bis zur erfolgreichen Freigabe.

Wir beraten Sie zu allen kritischen Sektoren: Energie, Gesundheit, Telekommunikation, digitale Dienste, Rüstungstechnik, Nukleartechnik, Medizintechnik und Pharmazie. Wir kennen die besonderen Anforderungen dieser Branchen und haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen aus diesen Bereichen. Wir stellen die Verknüpfungen mit Sicherheitsinteressen dar und leiten daraus belastbare Handlungsempfehlungen ab. Mit unserer technischen und juristischen Expertise können wir auch komplexe Sachverhalte verständlich und überzeugend gegenüber der Behörde darstellen.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Vorhaben und das geplante Zeitfenster. Wir identifizieren erste Risikoindikationen und erstellen eine Dokumentenliste. Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung und ein transparentes Angebot. Wir definieren Rollen, Verantwortlichkeiten und Meilensteine für das Projekt.

Lösungsentwicklung

Wir erstellen eine vollständige rechtliche Analyse und bewerten alle relevanten Kataloge der AWV. Wir bereiten die Antragsunterlagen vor, entwickeln Argumentationslinien und erarbeiten bei Bedarf Gestaltungsoptionen. In enger Abstimmung mit Ihnen und Ihren Beratern sorgen wir für eine konsistente und überzeugende Darstellung gegenüber der Behörde.

Umsetzung

Wir reichen den Antrag fristgerecht ein und begleiten das Verfahren bis zur Freigabe. Wir führen die gesamte Behördenkommunikation, reagieren auf Rückfragen und verhandeln bei Bedarf Auflagen. Nach der Freigabe unterstützen wir Sie bei der Umsetzung vereinbarter Nebenbestimmungen. Ihr Projekt bleibt rechtssicher und auf Kurs.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht ist eine spezialisierte Boutique-Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht. Wir beraten Unternehmen, Investoren, M&A-Kanzleien und Finanzierungspartner bei allen Fragen des Außenwirtschaftsrechts. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Investitionsprüfung nach der AWV, wo wir über ausgewiesene Expertise bei der Evaluierung kritischer Unternehmensgegenstände verfügen. Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung international tätiger Unternehmen. Unsere Mandanten kommen aus den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau, petrochemische Industrie, Nukleartechnik, Medizintechnik und Pharmazie, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und der wehrtechnischen Industrie. Diese Branchenkenntnisse ermöglichen es uns, technische und rechtliche Zusammenhänge präzise zu erfassen und überzeugend darzustellen. Wir arbeiten eng mit M&A-Kanzleien, Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfern und Investoren im Private-Equity-Bereich zusammen. Durch unsere Mitgliedschaft im BITKOM und BDSV sowie unsere Tätigkeit als Dozenten zu Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle sind wir bestens vernetzt und stets über aktuelle Entwicklungen informiert.

Ihre Vorteile

Unser interdisziplinäres Verständnis hilft uns, Ihr Anliegen präzise zu erfassen. Wir denken juristisch, wirtschaftlich und technisch. Wir erkennen die Trennlinie zwischen echten juristischen Anforderungen und Overcompliance. Wir dozieren nicht, sondern erläutern im Diskurs. Denn jeder Vorgang ist einzigartig. Manchmal erkennen wir juristische Risiken, bevor Sie sie sehen, und verhindern Schäden durch Prävention. Unsere langjährige Erfahrung bei der Beurteilung kritischer Unternehmensgegenstände aus dem Bereich der Rüstungsunternehmen, Pharma und kritischen Infrastrukturen verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil. Sie profitieren von einer Beratung, die Ihr Geschäftsmodell versteht und gleichzeitig die behördliche Perspektive kennt. Das Ergebnis: rechtssichere Lösungen, die in der Praxis funktionieren.

Häufig gestellte Fragen

Die Investitionsprüfung greift, wenn ein ausländischer Investor Anteile an einem deutschen Unternehmen erwirbt und dadurch Einfluss gewinnen könnte. Maßgeblich sind die Beteiligungshöhe, Stimmrechte, Vetorechte und besondere Informationsrechte. Es gibt zwei Verfahrensarten: das sektorübergreifende Prüfverfahren nach §§ 55-59 AWV und das sektorspezifische Prüfverfahren nach §§ 60-62 AWV. Welches Verfahren greift, hängt vom Unternehmensgegenstand und der Branche ab.

Kritische Unternehmensgegenstände sind in den Katalogen der §§ 55a, 60 und 60a AWV aufgeführt. Dazu gehören unter anderem kritische Infrastrukturen (Energie, Gesundheit, Telekommunikation), sicherheitsrelevante Technologien (IT-Sicherheit, Verschlüsselung, Künstliche Intelligenz), Rüstungsgüter, Nukleartechnik und bestimmte digitale Dienste. Auch Zulieferketten und Datenflüsse können relevant sein.

Das Verfahren beginnt mit einer freiwilligen Anmeldung oder einem Einschreiten von Amts wegen. Zunächst erfolgt eine Vorprüfung innerhalb festgelegter Fristen. Bei Bedenken kann ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet werden. Am Ende steht entweder eine Freigabe, eine Freigabe mit Auflagen oder in seltenen Fällen eine Untersagung. Wir begleiten Sie durch alle Phasen und stellen sicher, dass Fristen eingehalten und alle Anforderungen erfüllt werden.

Erforderlich sind gesellschaftsrechtliche Unterlagen, Beteiligungsstrukturen, technische Beschreibungen des Zielunternehmens, Informationen zur Endverwendung, Sicherheitsbewertungen und Unternehmensdarstellungen. Je nach Einzelfall können weitere Dokumente notwendig sein. Wir erstellen eine vollständige Dokumentenliste für Ihr Vorhaben und bereiten alle Unterlagen antragsreif vor.

Viele grenzüberschreitende Zahlungen und Kapitalbewegungen sind gegenüber der Deutschen Bundesbank meldepflichtig. Dies dient der Erstellung von Zahlungsbilanzstatistiken und der Überwachung von Kapitalströmen. Die Meldepflichten sind in den §§ 63 – 73 AWV geregelt. Wir identifizieren Meldebedarfe im Rahmen Ihrer Transaktion und sorgen für fristgerechte und korrekte Meldungen.

Mögliche Auflagen sind Informationsschranken (Beschränkung des Zugangs zu sensiblen Informationen), Zustimmungsrechte (behördliche Zustimmung bei bestimmten Geschäftsentscheidungen), Sicherheitsprozesse (Etablierung bestimmter IT-Sicherheitsmaßnahmen) oder organisatorische Trennungen. Wir verhandeln praktikable Auflagen, die Ihre Geschäftsziele nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

Ja, beide Verfahren können parallel durchgeführt werden. Die Investitionsprüfung nach der AWV und die Fusionskontrolle nach dem GWB verfolgen unterschiedliche Ziele und werden von verschiedenen Behörden durchgeführt. Wir koordinieren beide Verfahren für Sie und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Auch Schnittstellen zum Exportkontrollrecht und Sanktionsrecht berücksichtigen wir.

Ja, wir beraten auch zu Investitionsprüfungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Durch die europäische Vernetzung der Investitionsprüfung (Verordnung EU 2019/452) können Mitgliedstaaten Informationen austauschen und Prüfungen koordinieren. Wir arbeiten mit spezialisierten Anwaltskanzleien in anderen Ländern zusammen und koordinieren grenzüberschreitende Verfahren.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Mandats, der Komplexität des Sachverhalts und dem erforderlichen Zeitaufwand. Wir bieten Ihnen nach einem Erstgespräch ein transparentes Angebot. In vielen Fällen können wir auch mit Pauschalhonoraren arbeiten, die Ihnen Planungssicherheit geben. Sprechen Sie uns an für ein unverbindliches Angebot.