Stehen Sie vor Herausforderungen im internationalen Handel? Benötigen Sie Klarheit und Sicherheit bei Exporten oder Importen?
Als spezialisierte Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht unterstützen wir Sie präventiv bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre internationalen Geschäfte. Unser interdisziplinärer Ansatz verbindet juristische, wirtschaftliche und technische Expertise, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Unternehmen bis hin zu börsennotierten Konzernen kennen wir die Herausforderungen des internationalen Handels und helfen Ihnen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und Chancen zu nutzen.
Vertrauen Sie auf unsere bewährte Kompetenz in den Bereichen Exportkontrolle, Embargorecht, Zollrecht und Compliance.
Rechtsanwalt, M. A. (BWL)
Im Außenwirtschaftsrecht
Unser Kernbereich umfasst die Beratung zu allen Aspekten der Exportkontrolle nach deutschem und europäischem Recht. Wir unterstützen Sie bei der Klassifizierung Ihrer Waren, Software und Technologie anhand der relevanten Güterlisten und prüfen Genehmigungspflichten nach der Dual-Use-Verordnung, der Außenwirtschaftsverordnung, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und anderen exportkontrollrechtlichen Vorschriften. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die deutschen und europäischen Bestimmungen, sondern auch die Exportkontrollgesetze Ihrer Zielländer. Unsere Beratung reicht von der strategischen Planung Ihrer internationalen Geschäfte bis zur operativen Umsetzung einzelner Exportvorhaben. Wir entwickeln individuelle Compliance-Strategien und unterstützen Sie bei der Implementierung effektiver interner Kontrollsysteme.
Als ausgewiesene Spezialisten für Embargorecht bieten wir Full-Service-Beratung zur Anwendung der EU-Russlandembargoverordnung, EU-Belarusembargoverordnung und weiterer Sanktionsregime. Wir analysieren fortlaufend alle Sanktionspakete und Änderungsverordnungen und leisten rechtssichere Unterstützung sowohl in der Prävention als auch bei der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren. Unsere Expertise umfasst die Auslegung komplexer Embargobestimmungen, die Bewertung von Ausnahmetatbeständen und die Unterstützung bei Anträgen auf Einzelgenehmigungen. Dabei haben wir bereits in einer Vielzahl von Mandaten seit 2014 Unternehmen erfolgreich bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Geschäfte mit sanktionierten Ländern beraten.
Wir unterstützen Sie bei der systematischen Organisation Ihrer Sanktions- und Embargolistenprüfung und helfen beim Aufbau effizienter Screening-Prozesse. Unsere Beratung umfasst die Auswahl geeigneter Software-Lösungen, die Definition von Prüfintervallen und die Entwicklung von Eskalationsprozessen bei Treffern. Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit komplexen Sanktionslisten und unterstützen Sie bei der Dokumentation Ihrer Compliance-Maßnahmen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Behandlung von False Positives und echten Treffern sowie bei der Kommunikation mit Behörden in kritischen Fällen.
Die technisch-juristische Klassifizierung von Waren, Software und Technologie anhand der Güterlisten der Dual-Use-Verordnung erfordert sowohl rechtliche als auch technische Expertise. Unser interdisziplinäres Team aus Juristen, Ingenieuren und Informatikern führt präzise Güterklassifizierungen in jeder technischen Domäne durch. Wir unterstützen Sie bei der Auslegung komplexer Güterlisten-Positionen, der Bewertung von Technologie-Transfers und der Beurteilung von Software-Exporten. Dabei berücksichtigen wir auch die Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen auf die Exportkontrolle.
Der Aufbau und die Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme sind essentiell für die rechtssichere Abwicklung internationaler Geschäfte. Wir entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Systeme mit Arbeits- und Organisationsanweisungen nach Best Practice Standards und führen umfassende Auditierungen bestehender Systeme durch. Unsere Beratung umfasst die Bewertung der außenwirtschafts- und zollrechtlichen Zuverlässigkeit von Wirtschaftsbeteiligten sowie die Implementierung effektiver Kontrollmechanismen. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche und die Komplexität Ihrer internationalen Geschäftsbeziehungen.
Im ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre spezifische Situation, identifizieren rechtliche Risiken und entwickeln erste Lösungsansätze. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre aktuellen Herausforderungen als auch Ihre strategischen Ziele im internationalen Handel.
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir maßgeschneiderte rechtliche Strategien und praktikable Lösungen. Wir erläutern Ihnen alle Optionen und deren Auswirkungen, damit Sie informierte Entscheidungen treffen können.
Wir begleiten Sie bei der Implementierung der entwickelten Lösungen und stehen für alle Fragen zur Verfügung. Unsere Unterstützung reicht von der Antragsstellung bis zur laufenden Compliance-Betreuung.
Unsere Kanzlei wurde 2012 in Hamburg gegründet und hat sich als führende Spezialkanzlei für Außenwirtschaftsrecht etabliert. Mit langjähriger Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung unterstützen wir Unternehmen aller Größenordnungen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer internationalen Geschäfte. Unsere Mandanten reichen von innovativen Mittelständlern bis hin zu börsennotierten Konzernen aus den Bereichen Maschinenbau, Medizintechnik, Elektrotechnik und wehrtechnischer Industrie. Dabei profitieren sie von unserem interdisziplinären Ansatz, der juristische, wirtschaftliche und technische Kompetenz vereint. Unser Beratungsansatz ist geprägt von präventiver Risikoerkennung und der Entwicklung praxistauglicher Lösungen. Wir verstehen die Herausforderungen des internationalen Handels und helfen dabei, die Balance zwischen Compliance-Anforderungen und wirtschaftlicher Effizienz zu finden. Die bundesweite und internationale Beratung erfolgt sowohl persönlich als auch digital per Videokonferenz in deutscher und englischer Sprache.
Die Zusammenarbeit mit unserer auf das Außenwirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber einer allgemeinen Rechtsberatung. Unsere tiefgreifende Expertise in den komplexen und sich ständig wandelnden Bereichen des Export- und Importrechts ermöglicht es uns, auch bei schwierigen rechtlichen Fragestellungen schnell und präzise zu beraten. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Praxis der Behörden und können Genehmigungsverfahren effizient gestalten. Unsere präventive Herangehensweise hilft dabei, kostspielige Compliance-Verstöße zu vermeiden und rechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Häufig gestellte Fragen zum Außenwirtschaftsrecht
Eine Beratung ist empfehlenswert, wenn Sie Waren, Software oder Technologie exportieren oder importieren, Geschäfte mit sanktionierten Ländern planen, bei Behördenprüfungen oder wenn Sie Ihr Compliance-System aufbauen oder überprüfen möchten.
Das deutsche Außenwirtschaftsgesetz setzt die EU-Dual-Use-Verordnung national um und ergänzt diese um spezifische deutsche Bestimmungen. Beide Regelwerke müssen parallel beachtet werden, wobei das strengere Recht maßgeblich ist.
Typische Verstöße sind fehlende oder fehlerhafte Güterklassifizierungen, unzureichende Sanktionslistenprüfungen, mangelhafte Dokumentation von Geschäften und fehlende interne Kontrollsysteme.
Ja, wir übernehmen die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren, unterstützen bei Außenwirtschaftsprüfungen und helfen bei der Kommunikation mit Behörden in allen Phasen des Verfahrens.
Unsere Beratung umfasst neben dem deutschen und EU-Recht auch das Exportkontrollrecht anderer Länder wie China, USA, Schweiz, Singapur und UAE. Wir beraten in deutscher und englischer Sprache.
Ja, wir bieten regelmäßig Seminare, Workshops und Inhouse-Schulungen zu allen Aspekten des Außenwirtschaftsrechts an. Diese können individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Unsere Kanzlei verfügt über ein großes, sowohl interdisziplinäres als auch internationales Netzwerk. Das Ziel ist, dem Mandanten die bestmögliche Beratungsqualität zu bieten.
Kanzlei für Aussenwirtschaftsrecht
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu