Ihr Partner für internationalen Handel

Außen­wirtschafts­recht

Rechtssicherheit im internationalen Handel

Stehen Sie vor Herausforderungen im internationalen Handel? Benötigen Sie Klarheit und Sicherheit bei Exporten oder Importen?

Als spezialisierte Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht unterstützen wir Sie präventiv bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre internationalen Geschäfte. Unser interdisziplinärer Ansatz verbindet juristische, wirtschaftliche und technische Expertise, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Unternehmen bis hin zu börsennotierten Konzernen kennen wir die Herausforderungen des internationalen Handels und helfen Ihnen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und Chancen zu nutzen.

Vertrauen Sie auf unsere bewährte Kompetenz in den Bereichen Exportkontrolle, Embargorecht, Zollrecht und Compliance.

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Kay Höft

Rechtsanwalt, M. A. (BWL)

Unsere Leistungen

Im Außenwirtschaftsrecht

Außenhandel und Exportkontrolle

Unser Kernbereich umfasst die Beratung zu allen Aspekten der Exportkontrolle nach deutschem und europäischem Recht. Wir unterstützen Sie bei der Klassifizierung Ihrer Waren, Software und Technologie anhand der relevanten Güterlisten und prüfen Genehmigungspflichten nach der Dual-Use-Verordnung, der Außenwirtschaftsverordnung, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und anderen exportkontrollrechtlichen Vorschriften. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die deutschen und europäischen Bestimmungen, sondern auch die Exportkontrollgesetze Ihrer Zielländer. Unsere Beratung reicht von der strategischen Planung Ihrer internationalen Geschäfte bis zur operativen Umsetzung einzelner Exportvorhaben. Wir entwickeln individuelle Compliance-Strategien und unterstützen Sie bei der Implementierung effektiver interner Kontrollsysteme.

Als ausgewiesene Spezialisten für Embargorecht bieten wir Full-Service-Beratung zur Anwendung der EU-Russlandembargoverordnung, EU-Belarusembargoverordnung und weiterer Sanktionsregime. Wir analysieren fortlaufend alle Sanktionspakete und Änderungsverordnungen und leisten rechtssichere Unterstützung sowohl in der Prävention als auch bei der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren. Unsere Expertise umfasst die Auslegung komplexer Embargobestimmungen, die Bewertung von Ausnahmetatbeständen und die Unterstützung bei Anträgen auf Einzelgenehmigungen. Dabei haben wir bereits in einer Vielzahl von Mandaten seit 2014 Unternehmen erfolgreich bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Geschäfte mit sanktionierten Ländern beraten.

Wir unterstützen Sie bei der systematischen Organisation Ihrer Sanktions- und Embargolistenprüfung und helfen beim Aufbau effizienter Screening-Prozesse. Unsere Beratung umfasst die Auswahl geeigneter Software-Lösungen, die Definition von Prüfintervallen und die Entwicklung von Eskalationsprozessen bei Treffern. Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit komplexen Sanktionslisten und unterstützen Sie bei der Dokumentation Ihrer Compliance-Maßnahmen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Behandlung von False Positives und echten Treffern sowie bei der Kommunikation mit Behörden in kritischen Fällen.

Die technisch-juristische Klassifizierung von Waren, Software und Technologie anhand der Güterlisten der Dual-Use-Verordnung erfordert sowohl rechtliche als auch technische Expertise. Unser interdisziplinäres Team aus Juristen, Ingenieuren und Informatikern führt präzise Güterklassifizierungen in jeder technischen Domäne durch. Wir unterstützen Sie bei der Auslegung komplexer Güterlisten-Positionen, der Bewertung von Technologie-Transfers und der Beurteilung von Software-Exporten. Dabei berücksichtigen wir auch die Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen auf die Exportkontrolle.

Der Aufbau und die Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme sind essentiell für die rechtssichere Abwicklung internationaler Geschäfte. Wir entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Systeme mit Arbeits- und Organisationsanweisungen nach Best Practice Standards und führen umfassende Auditierungen bestehender Systeme durch. Unsere Beratung umfasst die Bewertung der außenwirtschafts- und zollrechtlichen Zuverlässigkeit von Wirtschaftsbeteiligten sowie die Implementierung effektiver Kontrollmechanismen. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche und die Komplexität Ihrer internationalen Geschäftsbeziehungen.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Im ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre spezifische Situation, identifizieren rechtliche Risiken und entwickeln erste Lösungsansätze. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre aktuellen Herausforderungen als auch Ihre strategischen Ziele im internationalen Handel.

Lösungs­entwicklung

Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir maßgeschneiderte rechtliche Strategien und praktikable Lösungen. Wir erläutern Ihnen alle Optionen und deren Auswirkungen, damit Sie informierte Entscheidungen treffen können.

Umsetzung

Wir begleiten Sie bei der Implementierung der entwickelten Lösungen und stehen für alle Fragen zur Verfügung. Unsere Unterstützung reicht von der Antragsstellung bis zur laufenden Compliance-Betreuung.

Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei wurde 2012 in Hamburg gegründet und hat sich als führende Spezialkanzlei für Außenwirtschaftsrecht etabliert. Mit langjähriger Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung unterstützen wir Unternehmen aller Größenordnungen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer internationalen Geschäfte. Unsere Mandanten reichen von innovativen Mittelständlern bis hin zu börsennotierten Konzernen aus den Bereichen Maschinenbau, Medizintechnik, Elektrotechnik und wehrtechnischer Industrie. Dabei profitieren sie von unserem interdisziplinären Ansatz, der juristische, wirtschaftliche und technische Kompetenz vereint. Unser Beratungsansatz ist geprägt von präventiver Risikoerkennung und der Entwicklung praxistauglicher Lösungen. Wir verstehen die Herausforderungen des internationalen Handels und helfen dabei, die Balance zwischen Compliance-Anforderungen und wirtschaftlicher Effizienz zu finden. Die bundesweite und internationale Beratung erfolgt sowohl persönlich als auch digital per Videokonferenz in deutscher und englischer Sprache.

Ihre Vorteile

Die Zusammenarbeit mit unserer auf das Außenwirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber einer allgemeinen Rechtsberatung. Unsere tiefgreifende Expertise in den komplexen und sich ständig wandelnden Bereichen des Export- und Importrechts ermöglicht es uns, auch bei schwierigen rechtlichen Fragestellungen schnell und präzise zu beraten. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Praxis der Behörden und können Genehmigungsverfahren effizient gestalten. Unsere präventive Herangehensweise hilft dabei, kostspielige Compliance-Verstöße zu vermeiden und rechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Außenwirtschaftsrecht

Eine Beratung ist empfehlenswert, wenn Sie Waren, Software oder Technologie exportieren oder importieren, Geschäfte mit sanktionierten Ländern planen, bei Behördenprüfungen oder wenn Sie Ihr Compliance-System aufbauen oder überprüfen möchten.

Das deutsche Außenwirtschaftsgesetz setzt die EU-Dual-Use-Verordnung national um und ergänzt diese um spezifische deutsche Bestimmungen. Beide Regelwerke müssen parallel beachtet werden, wobei das strengere Recht maßgeblich ist.

Typische Verstöße sind fehlende oder fehlerhafte Güterklassifizierungen, unzureichende Sanktionslistenprüfungen, mangelhafte Dokumentation von Geschäften und fehlende interne Kontrollsysteme.

Ja, wir übernehmen die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren, unterstützen bei Außenwirtschaftsprüfungen und helfen bei der Kommunikation mit Behörden in allen Phasen des Verfahrens.

Unsere Beratung umfasst neben dem deutschen und EU-Recht auch das Exportkontrollrecht anderer Länder wie China, USA, Schweiz, Singapur und UAE. Wir beraten in deutscher und englischer Sprache.

Ja, wir bieten regelmäßig Seminare, Workshops und Inhouse-Schulungen zu allen Aspekten des Außenwirtschaftsrechts an. Diese können individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Unsere Kanzlei verfügt über ein großes, sowohl interdisziplinäres als auch internationales Netzwerk. Das Ziel ist, dem Mandanten die bestmögliche Beratungsqualität zu bieten.