Umfassende Beratung für Unternehmen im internationalen Handel
Als spezialisierte Kanzlei beraten wir Ihr Unternehmen bei allen rechtlichen Herausforderungen im internationalen Geschäft. Unsere Expertise umfasst das Außenwirtschaftsrecht, Zollrecht, die Compliance und individuelles Coaching. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Spezialberatung zur EU-Russlandembargoverordnung.
Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der strategischen und operativen Rechtsberatung. Unsere Mandanten sind international tätige KMU aber auch börsennotierte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau, petrochemische Industrie, Nukleartechnik, Medizintechnik und Pharmazie, Elektrotechnik und kryptografische Produkte, Software und Cloudcomputing, Nachrichtentechnik sowie der wehrtechnischen Industrie.
Unser interdisziplinärer Ansatz verbindet juristische, wirtschaftliche und technische Expertise.
Unsere Kanzleiwerte
In der Komplexität des Außenwirtschaftsrechts ist fundiertes Fachwissen entscheidend. Wir entwickeln unser juristisches Bewusstsein für ganzheitliche Beurteilung der Risikolage kontinuierlich weiter und unterscheiden dabei zwischen echten juristischen Anforderungen und overcompliance.
Fachliche Tiefe und Präzision
Wir dozieren nicht, sondern erläutern im Dialog. Jeder Vorgang ist einzigartig und erfordert individuelle Betrachtung. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, die spezifischen Bedürfnisse jedes Mandanten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Risikoanalyse im Diskurs
Unser Ziel ist es, juristische Risiken zu erkennen, bevor sie zu Problemen werden. Durch vorausschauende Beratung verhindern wir Schäden und schaffen Rechtssicherheit für Ihre internationalen Geschäfte.
Präventive Risikoerkennung
Kay Höft
Rechtsanwalt, M.A. (BWL)
Unser Team verbindet langjährige praktische Erfahrung mit kontinuierlicher Weiterbildung in den sich schnell wandelnden Bereichen des Außenwirtschafts- und Zollrechts.
Als Gründer der Kanzlei verfügt Kay Höft über umfassende Expertise in allen Bereichen des Außenwirtschafts-, Embargo- und Zollrechts. Seine Kombination aus juristischer, betriebswirtschaftlicher und technischer Ausbildung ermöglicht es ihm, komplexe rechtliche und technische Sachverhalte praxisnah und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen.
Kay Höft ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Exportkontrolle und langjähriger Mitautor des Heidelberger Kommentars von HOCKE/SACHS/PELZ zum Außenwirtschaftsrecht.
Starke Fachkompetenz durch Kooperation (Auswahl)
Spezialisierte Expertise im Zollrecht
Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht arbeitet eng mit der renommierten Zollkanzlei zusammen, um Ihnen umfassende Beratung in allen Bereichen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu bieten.
Durch diese Kooperation bündeln wir unsere Fachkompetenzen und können Ihnen ein erweitertes Beratungsspektrum auf höchstem Niveau anbieten.
Hinweis: Es handelt sich um eine Kooperation ohne Haftungsgemeinschaft. Jede Kanzlei trägt die Verantwortung für ihre eigenen Beratungsleistungen.
Dozent bei TANGENS Akademie
Rechtsanwalt Kay Höft ist Dozent bei der TANGENS Wirtschaftsakademie GmbH für die Fachgebiete Exportkontrolle, Embargorecht, chinesische Exportkontrollregularien, Außenwirtschaftsprüfungen und Selbstanzeigen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Außenwirtschaftsrecht.
Hinweis: Es handelt sich um eine Kooperation ohne Haftungsgemeinschaft. Jede Kanzlei trägt die Verantwortung für ihre eigenen Beratungsleistungen.
Kooperation mit JH Société d’Avocats
Internationale rechtliche Expertise durch die Zusammenarbeit mit JH Société d’Avocats.
Gemeinsame Beratung bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten.
Hinweis: Es handelt sich um eine Kooperation ohne Haftungsgemeinschaft. Jede Kanzlei trägt die Verantwortung für ihre eigenen Beratungsleistungen.
Partnerschaft mit BKT Legal
Strategische Zusammenarbeit mit BKT Legal für umfassende Rechtsberatung.
Erweitertes Beratungsspektrum durch gebündelte Fachkompetenz.
Hinweis: Es handelt sich um eine Kooperation ohne Haftungsgemeinschaft. Jede Kanzlei trägt die Verantwortung für ihre eigenen Beratungsleistungen.
Häufig gestellte Fragen zur Zusammenarbeit
Wie läuft die erste Beratung ab?
Im Erstgespräch analysieren wir Ihre spezifische Situation und identifizieren die relevanten rechtlichen Fragestellungen. Wir erläutern Ihnen die möglichen Lösungsansätze und entwickeln gemeinsam eine Strategie für Ihr Anliegen.
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Je nach Fragestellung benötigen wir Produktbeschreibungen, Verträge, Korrespondenz mit Behörden oder bestehende Compliance-Dokumentationen. Wir benötigen alle Informationen zur Lieferkette, zu den involvierten Vertragsparteien und dem Verwendungszweck der Ware.
Arbeiten Sie auch mit Unternehmen außerhalb Deutschlands?
Ja, wir beraten international tätige Unternehmen europaweit und darüber hinaus. Unsere Beratung erfolgt in deutscher und englischer Sprache, auch per Videokonferenz.
Bieten Sie auch Schulungen für unsere Mitarbeiter an?
Selbstverständlich führen wir regelmäßig Inhouse-Schulungen, Workshops und Seminare zu allen Aspekten des Außenwirtschaftsrechts durch. Diese können individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Was kostet eine Beratung?
Unsere Honorare richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Mandats. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach einem unverbindlichen Vorgespräch.