Personensanktionen und Asset Freeze
Die Sanktionslisten der EU enthalten natürliche und juristische Personen sowie Organisationen, gegenüber denen spezifische Maßnahmen verhängt wurden. Der Asset Freeze umfasst das vollständige Einfrieren von Vermögenswerten. Gleichzeitig gilt ein Bereitstellungsverbot: Es ist untersagt, den gelisteten Personen oder Einrichtungen direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die EU-Sanktionslisten sind unmittelbar anwendbar und verbindlich – eine Transaktion mit einer gelisteten Person ist verboten, unabhängig davon, ob dem Unternehmen die Listung bekannt war. Dies begründet eine erhebliche Sorgfaltspflicht im Rahmen des Sanctions Screening.
Handelssanktionen: Exportverbote und -beschränkungen
Das Herzstück des Russland-Embargos für exportierende Unternehmen sind die umfangreichen Handelsbeschränkungen. Die VO (EU) Nr. 833/2014 und ihre nachfolgenden Änderungsverordnungen enthalten:
Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter: Es gilt ein umfassendes Ausfuhr-, Verkaufs-, Liefer- und Transferverbot für in Anhang VII der Verordnung aufgeführte Güter und Technologien – darunter Waren, die zur militärischen oder nachrichtendienstlichen Nutzung in Russland beitragen könnten. Dazu zählen neben klassischen Dual-Use-Gütern auch sogenannte Common High Priority Items (CHPI) – Güter, die in großem Umfang in russischen Waffensystemen identifiziert worden sind.
Erweiterte Technologiekontrollen: Über den klassischen Dual-Use-Bereich hinaus hat die EU im Laufe der Sanktionspakete zahlreiche zivile Technologiekategorien in den Anhängen der Verordnung ergänzt: Elektronik, Halbleiter, Telekommunikation, Luft- und Raumfahrttechnik, Marinegüter sowie Energietechnologie. Diese Verbote gehen in ihrer Reichweite teils deutlich über die Beschränkungen des allgemeinen EU-Dual-Use-Katalogs hinaus.
Importverbote: Das Sanktionsregime enthält auch Importverbote – insbesondere für Kohle, Erdöl, Stahl, Gold und bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Russland.
Finanzsanktionen und Dienstleistungsverbote
Neben Handelssanktionen sind weitreichende Finanzsanktionen in Kraft: Verbote der Transaktionsabwicklung über bestimmte russische Banken und Finanzinstitute, Ausschluss aus dem SWIFT-System und Einschränkungen des Kapitalverkehrs. Ergänzt werden diese durch Verbote der Erbringung bestimmter Dienstleistungen gegenüber russischen Empfängern – darunter Rechts-, Buchhaltungs-, Managementberatungs- und IT-Dienstleistungen, jeweils mit definierten Ausnahmen.
Umgehungsverbote
Ein besonders praxisrelevantes Element der neueren Sanktionspakete ist die ausdrückliche Normierung von Umgehungsverboten. Es ist untersagt, Transaktionen so zu strukturieren, dass Sanktionszwecke unterlaufen werden – auch durch Drittstaaten. Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Handelspartnern in Drittstaaten, über die Waren oder Technologien letztlich nach Russland gelangen, sind daher erhöhten Compliance-Risiken ausgesetzt. Die EU hat in den jüngeren Sanktionspaketen explizit die Verantwortung der Exporteure für die Verhinderung von Sanktionsumgehung gestärkt.