Die folgende Übersicht illustriert, wie vielfältig Dual-Use-Güter in der Praxis sind. Die Beispiele sind illustrativ und ersetzen keine Einzelfallprüfung.
Elektronik und Halbleiter
Hochfrequenz-Halbleiter, integrierte Schaltkreise mit bestimmten Taktfrequenzen, programmierbare Logikbausteine (FPGAs) und Mikroprozessoren oberhalb definierter Leistungsparameter können in Kategorie 3 des EU-Dual-Use-Katalogs fallen. Diese Bauteile finden sich in ziviler Industrieelektronik ebenso wie in militärischen Kommunikations- und Waffensteuerungssystemen.
Rüstungs- und militärnahe Technologien in der Industrie
Werkzeugmaschinen, insbesondere CNC-gesteuerte Mehrachsfräsmaschinen mit bestimmten Präzisionsparametern, fallen in Kategorie 2. Sie können zur Fertigung ziviler Bauteile dienen – ebenso aber zur Herstellung von Munition oder Waffenkomponenten. Nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die technische Eignung entscheidet über die Kontrolllistenpflicht.
Telekommunikation und Netzwerktechnik
Router, Switches und Verschlüsselungstechnologie unterliegen abhängig von ihren technischen Eigenschaften einer Kontrolle nach Kategorie 5. Kryptografische Software und Hardware können einer besonders strengen Exportkontrolle unterliegen, insbesondere wenn sie Verschlüsselungsalgorithmen oberhalb definierter Stärke einsetzen. Damit geraten auch viele IT-Produkte in den Anwendungsbereich des Dual-Use-Rechts, die auf den ersten Blick nicht sicherheitsrelevant wirken.
Chemikalien und Materialien
Bestimmte chemische Verbindungen, Vorläuferstoffe und Hochleistungswerkstoffe (etwa bestimmte Kohlenstofffasern, Spezialgläser oder keramische Materialien) können in den Kategorien 1 oder 2 gelistet sein. Ein in der Medizintechnik oder Labortechnik eingesetzter chemischer Stoff kann gleichzeitig als Vorläufer für Chemiewaffen nutzbar sein.
Laser und optische Systeme
Hochleistungslaser bestimmter Wellenlänge und Leistungsklassen fallen in Kategorie 6. Sie werden in der industriellen Fertigung, Medizintechnik und Messtechnik eingesetzt – sind aber gleichzeitig für militärische Zielmarkierung oder Waffensysteme nutzbar.
Avionik und Navigationssysteme
Trägheitsnavigationssysteme (INS), GPS-Empfänger mit militärischen Leistungsparametern und Autopilot-Systeme können unter Kategorie 7 fallen. In der zivilen Luftfahrt oder Schifffahrt regulär eingesetzte Produkte können damit exportkontrollrechtlich relevant sein.
Software und Technologie
Nicht nur physische Güter, sondern auch Software und Technologie fallen in den Anwendungsbereich der Dual-Use-Verordnung. Intrusionssoftware, Technologien zur Massenüberwachung, aber auch bestimmte technische Daten und Know-how können genehmigungspflichtig sein – auch dann, wenn sie nur in elektronischer Form übermittelt werden.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Produkte oder Technologien dem Dual-Use-Recht unterliegen? Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht führt eine systematische Klassifizierungsprüfung durch und erstellt eine belastbare Klassifizierungsakte.