Geopolitik und Exportkontrolle: Warum Unternehmen jetzt eine Strategieberatung brauchen

Geopolitische Verschiebungen verändern die Exportkontrolle rasant. Eine vorausschauende Strategieberatung schützt Unternehmen vor Bußgeldern und Strafverfahren. Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht begleitet Unternehmen aus Industrie und Technologie bei der rechtssicheren Ausrichtung ihrer internationalen Geschäftsmodelle.

Das Wichtigste in Kürze

Was hat Geopolitik mit Ihrer Exportkontrolle zu tun?

Die Verbindung ist direkter als viele Unternehmen annehmen. Exportkontrollrecht ist in seiner Substanz immer politisches Recht. Welche Güter genehmigungspflichtig sind, welche Länder mit Embargomaßnahmen belegt werden und welche Schwellenwerte für die Dual-Use-Klassifizierung gelten, entscheidet sich auf dem Parkett geopolitischer Interessenabwägungen — nicht im stillen Kämmerlein einer Verwaltungsbehörde.

Konkret: Die EU-Russlandembargoverordnung wurde seit 2014 kontinuierlich verschärft und liegt mittlerweile im Bereich des 20. Sanktionspakets. US-Exportkontrollen nach der Export Administration Regulations (EAR) wurden durch die „Advanced Technologies“-Initiative und die AI Diffusion Rule erheblich ausgeweitet. China hat mit dem Exportkontrollgesetz (Export Control Law) seit 2020 ein eigenes Regime etabliert und erließ mit den Staatsratsdekret-Nummern 834 und 835 Gegenmaßnahmen auf westliche Sanktionen. Wer in mehr als einem Rechtsraum tätig ist, steht vor der Aufgabe, diese Regime zu kennen, zu koordinieren und in die eigene Compliance-Struktur zu integrieren. Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht berät international tätige Unternehmen genau bei dieser Aufgabe.

Welche geopolitischen Entwicklungen beeinflussen die Exportkontrolle 2025?

Drei Entwicklungslinien sind für Unternehmen besonders relevant:

Die Systemkonkurrenz zwischen USA, EU und China. Die USA setzen extraterritoriale Exportkontrollen ein, die weit über die eigene Jurisdiktion hinausreichen. Die De-minimis-Schwellen unter der EAR und die Foreign Direct Product Rule (FDPR) bedeuten, dass Produkte mit US-amerikanischem Technologieanteil auch dann US-Exportkontrollrecht unterliegen, wenn sie in Europa gefertigt werden. Europäische Unternehmen müssen deshalb ihre Lieferketten nicht nur nach EU-Recht, sondern parallel nach US-Recht durchleuchten. Das US Bureau of Industry and Security (BIS) veröffentlichte im Januar 2025 zudem die AI Diffusion Rule, stellte deren Durchsetzung im Mai 2025 ein und erließ begleitende Guidance zu Advanced Computing ICs — ein Beleg dafür, wie schnell sich der US-Rechtsrahmen verändern kann.

Die Zeitenwende in der Verteidigungspolitik. Auf dem NATO-Gipfel am 24. und 25. Juni 2025 in Den Haag verpflichteten sich die Mitgliedstaaten auf ein neues Ausgabenziel von 5 % des BIP bis 2035 — davon 3,5 % für klassische Militärausgaben und 1,5 % für Resilienz und Infrastruktur. Die EU flankiert dies mit dem White Paper for European Defence – Readiness 2030 (vorgestellt am 19. März 2025) und dem ReArm Europe Plan (vorgestellt am 4. März 2025), der bis zu 800 Milliarden Euro an Verteidigungsinvestitionen mobilisieren soll. Unternehmen, die in den Rüstungsmarkt eintreten oder ihre Aktivitäten dort ausweiten wollen, müssen sich in einem doppelt regulierten Umfeld bewegen: Exportkontrollrecht und Rüstungsrecht greifen ineinander. Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und die Dual-Use-Verordnung sind dabei nur die erste Prüfungsschicht.

Sanctions Fatigue als Compliance-Risiko. Mit der Menge der Sanktionspakete und Ausnahmeregelungen steigt das Risiko, dass Unternehmen bei der Auslegung Fehler begehen — nicht aus Vorsatz, sondern weil die Regelwerke zunehmend komplex und teils widersprüchlich sind. Genau hier werden geopolitische Entwicklungen zum handfesten Unternehmensrisiko.

Was bedeutet Exportkontroll-Strategieberatung konkret?

Eine Strategieberatung im Bereich Exportkontrolle ist mehr als eine Compliance-Prüfung. Sie beginnt mit der Analyse, welche Güter — Waren, Software oder Technologien — ein Unternehmen produziert, welche Länder es beliefert und welche Regularien in diesen Jurisdiktionen Anwendung finden. Daraus ergibt sich eine Risikolandkarte.

In einem zweiten Schritt geht es darum, die Geschäftsmodelle auf geopolitische Belastbarkeit zu prüfen. Welche Lieferketten sind anfällig für Embargoanpassungen? Wo bestehen Abhängigkeiten von Märkten, die politisch zunehmend unter Druck stehen? Wie kann das Unternehmen seine Vertriebsorganisation so aufstellen, dass neue Sanktionen handhabbar bleiben, anstatt das laufende Geschäft zu gefährden?

In einem dritten Schritt werden konkrete Maßnahmen abgeleitet: Aufbau oder Weiterentwicklung eines internen Kontrollsystems (ICP), Güterklassifizierung nach der Dual-Use-Verordnung und den AWV-Güterlisten, Schulungen für verantwortliche Mitarbeiter, Antragsstellungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Vorbereitung auf Außenwirtschaftsprüfungen durch das Hauptzollamt. Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht begleitet alle drei Schritte — rechtlich, strategisch und operativ.

Wie verändert Künstliche Intelligenz die Exportkontroll-Strategieberatung?

KI ist nicht nur ein neues Produkt, das exportkontrollrechtlich klassifiziert werden muss — sie verändert auch die Strukturen, mit denen Exportkontrolle betrieben wird. Wer KI-Modelle einsetzt, muss den Verlauf seiner Datenwege und Serverstandorte prüfen: Routing, Cloudservices und Speicherorte können Ausfuhrtatbestände auslösen, auch wenn keine physische Ware das Land verlässt.

Gleichzeitig ist die KI-Verordnung der EU (VO (EU) 2024/1689) seit ihrem Inkrafttreten am 1. August 2024 mit gestaffelten Übergangsfristen zu beachten: Die meisten Anforderungen gelten ab dem 2. August 2026, für Hochrisiko-KI-Systeme nach Artikel 6 Absatz 1 gilt eine verlängerte Frist bis zum 2. August 2027. Für Unternehmen, die KI-Systeme in der Verteidigungsindustrie entwickeln oder vertreiben, stellt sich die Frage, ob ihr System unter Artikel 2 Absatz 3 VO (EU) 2024/1689 vom Anwendungsbereich ausgenommen ist — weil es ausschließlich für militärische Zwecke, Verteidigungszwecke oder Zwecke der nationalen Sicherheit in Verkehr gebracht oder verwendet wird.

Diese Fragen hat die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht bereits in einer Reihe von Mandaten bearbeitet und kennt sowohl die technischen als auch die rechtlichen Schnittstellen.

Wann sollten Unternehmen mit einer Exportkontroll-Strategieberatung beginnen?

Die ehrliche Antwort: früher, als die meisten Unternehmen es tun. Erfahrungsgemäß kommen Unternehmen in einer von drei Situationen zu uns:

Erstens präventiv: Sie wollen ihr Exportkontroll-Setup professionalisieren, bevor eine Außenwirtschaftsprüfung es von außen bewertet. Zweitens in der akuten Krise: Nach einer Beanstandung durch das Hauptzollamt, einem laufenden Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren oder einer Anfrage der Behörden benötigen sie sofortige Unterstützung. Drittens bei strategischen Weichenstellungen: Markteintritt in die Rüstungsbranche, Erweiterung des Produktportfolios auf Dual-Use-relevante Güter oder Erschließung neuer Zielmärkte in geopolitisch sensiblen Regionen.

In allen drei Situationen gilt: Je früher eine Strategieberatung einsetzt, desto mehr Handlungsspielraum verbleibt dem Unternehmen.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Exportkontrolle trifft nicht alle Branchen gleichermaßen. Besonders relevant ist sie überall dort, wo Produkte oder Technologien einen potenziellen zivil-militärischen Doppelverwendungscharakter aufweisen:

Anlagen- und Maschinenbau, Elektrotechnik und kryptografische Produkte, Nachrichtentechnik, Medizintechnik und Pharmazie, Nukleartechnik, petrochemische Industrie sowie die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Hinzu kommt der Finanz- und Versicherungssektor, der bei Sanktionslistenprüfungen und Zahlungsverkehr eigene Berührungspunkte mit dem Außenwirtschaftsrecht hat.

Auch Softwareunternehmen — insbesondere im Bereich Cloud-Computing, KI-Infrastruktur und Cybersecurity — müssen zunehmend prüfen, ob ihre Produkte exportkontrollrechtlich klassifizierungspflichtig sind.

Was passiert, wenn Exportkontrolle vernachlässigt wird?

Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die EU-Embargovorschriften sind erheblich. Ordnungswidrigkeiten werden nach § 19 AWG in den exportkontrollrechtlich relevanten Fällen mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro pro Einzelverstoß geahndet. Seit der AWG-Novelle vom 3. Februar 2026, mit der Deutschland die EU-Richtlinie 2024/1226 umgesetzt hat, beträgt das Höchstmaß der Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG in Fällen vorsätzlicher Straftaten nach § 18 AWG bis zu 40 Millionen Euro. Vorsätzliche Straftaten nach § 18 AWG — etwa Verstöße gegen Waren- oder Technologieembargos — sind mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bewehrt. In besonders schweren Fällen sieht die AWG-Novelle 2026 einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Für schwere Verstöße gegen Waffenembargos nach § 17 AWG gilt bereits im Grundtatbestand ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Unternehmen, die in Verfahren geraten, sehen sich zudem Reputationsschäden ausgesetzt, die weit über die unmittelbaren Sanktionen hinausgehen: BAFA-Genehmigungen können verweigert oder widerrufen werden, Geschäftsbeziehungen brechen weg, Finanzierungspartner ziehen sich zurück.

Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht hat in mehr als einem Mandat erlebt, dass Unternehmen sich in der Überzeugung befanden, ihre Exportkontrolle sei solide aufgestellt — und im Rahmen einer Außenwirtschaftsprüfung Güterklassifizierungen oder Codierungen vorfanden, die tatsächlich nicht zutrafen. Die Lücke zwischen gefühlter und tatsächlicher Compliance ist ein Kernproblem.

Wie arbeitet die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht in der Strategieberatung? Wir denken juristisch, wirtschaftlich und technisch. Das ist keine Phrase, sondern ein strukturelles Merkmal unserer Beratung: Außenwirtschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, das ohne technisches Verständnis der Güter und ohne betriebswirtschaftliches Verständnis der Lieferkette nicht vollständig bearbeitet werden kann.

Wir arbeiten interdisziplinär — bei Bedarf mit einem auf Rüstungstechnik spezialisierten Ingenieurberatungsbüro sowie einem internationalen Netzwerk spezialisierter Kanzleien für US-amerikanisches, chinesisches und sonstiges nationales Exportkontrollrecht. Unsere Mandanten sind international tätige KMU, aber auch börsennotierte Unternehmen. Für sie gilt eine gemeinsame Qualitätsanforderung: belastbare Rechtssicherheit, die einer Außenwirtschaftsprüfung standhält.

Häufig gestellte Fragen

Für Genehmigungen nach der Dual-Use-Verordnung und dem AWG ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zuständig. Für die Kontrolle der Einhaltung sind die Hauptzollämter — insbesondere deren Sachgebiet D — verantwortlich, die Außenwirtschaftsprüfungen durchführen.
Eine Außenwirtschaftsprüfung ist eine behördliche Prüfung durch das Hauptzollamt, bei der die Einhaltung exportkontrollrechtlicher Anforderungen der vergangenen Jahre kontrolliert wird. Sie umfasst die Prüfung von Güterklassifizierungen, Ausfuhranmeldungen, internen Kontrollsystemen und Mitarbeiterschulungen.
Ein ICP ist ein dokumentiertes System aus Richtlinien, Zuständigkeiten, Screening-Prozessen und Kontrollmechanismen, das die Einhaltung des Exportkontrollrechts im Unternehmen sicherstellt. Es ist keine gesetzliche Pflicht, aber ein faktisches Erfordernis, um bei Prüfungen beanstandungsfrei zu bestehen und Sanktionen zu vermeiden.
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Die Klassifizierung erfolgt anhand der Güterlisten im Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) und den nationalen Zusatzlisten der AWV.
Die EU-Russlandembargoverordnung enthält weitreichende Verbote und Genehmigungspflichten für die Lieferung bestimmter Güter nach Russland. Sie wird laufend durch neue Sanktionspakete ergänzt und enthält zahlreiche Ausnahmen, die im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen. Besonders relevant sind die Verbote im Bereich Dual-Use-Güter, Hochtechnologie und bestimmte Industriegüter.
Die EAR ist das US-amerikanische Exportkontrollrecht, das für Produkte mit einem bestimmten US-Technologieanteil gilt — unabhängig davon, wo das Endprodukt hergestellt wurde. Für europäische Unternehmen, die US-Vorleistungen verarbeiten oder US-Software nutzen, können daher US-Exportkontrollpflichten entstehen.
Das chinesische Exportkontrollgesetz (Export Control Law), in Kraft seit 2020, sowie die ergänzenden Staatsratsdekrete Nr. 834 und 835 enthalten ein eigenständiges chinesisches Exportkontrollregime. Es erlaubt China, Gegensanktionen zu verhängen und bestimmte Güter oder Technologien vom Export in bestimmte Länder auszuschließen.
Eine BAFA-Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie genehmigungspflichtige Güter im Sinne der Dual-Use-Verordnung oder der AWV exportieren möchten. Ob Ihre konkreten Güter genehmigungspflichtig sind, hängt von ihrer Klassifizierung und dem Bestimmungsland ab. Allgemeine Genehmigungen können den Genehmigungsaufwand für wiederkehrende Lieferungen erheblich reduzieren.
Eine Sanktionslistenprüfung ist die Überprüfung von Geschäftspartnern, Endverwendern und anderen Transaktionsbeteiligten gegen die einschlägigen Sanktionslisten der EU und der USA. Sie ist Pflichtbestandteil eines funktionsfähigen internen Kontrollsystems und muss regelmäßig und bei Änderungen der Geschäftsbeziehungen wiederholt werden.
Eine Selbstanzeige ist die freiwillige Meldung eines potenziellen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz an die zuständigen Behörden, bevor diese eigenständig von dem Vorgang erfahren. Das AWG kennt keine allgemeine strafbefreiende Selbstanzeige. Strafmindernde oder strafbefreiende Wirkungen können sich im Einzelfall aus der fristgerechten Nachholung bestimmter Meldepflichten nach § 18 AWG oder aus allgemeinen strafprozessualen Gesichtspunkten ergeben — dies hängt vom konkreten Tatbestand und Zeitpunkt ab. Freiwilliges Kooperieren mit den Behörden kann in der Praxis strafmildernd wirken. Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht prüft die rechtliche Bewertung sorgfältig, bevor eine Meldung erstattet wird.

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